Leasing Recht in China
Leasing Recht in China
Chinas Leasing-Wirtschaft entwickelt sich. Knappe Devisen und oftmals fehlende liquide Mittel haben früh zu einer Öffnung des Marktes für "Mietlösungen" geführt. Und in der Tat. Bis zur Einführung des Vertragesgesetzes 1999 verstand man unter Leasing in China in erster Linie "Miete". Seither ist dies anders.
Wir stellen Ihnen das Thema "Leasing und Leasing-Recht in China" in einer unserer Publikationen vor, die Sie gerne hier erwerben können. Hier einige Stichworte zum Thema:
Einleitung
Der chinesische "Leasing-Sektor steckt als Wirtschaftsfaktor noch in den Kinderschuhen und unterliegt seit Chinas Beitritt zur WTO einer Neuausrichtung. Für den Warenabsatz in China bieten sich nach der Liberalisierung des Marktes zusätzliche Perspektiven, die sowohl den nationalen Vertrieb als auch den grenzüberschreitenden Absatz von Gütern betreffen.
"Leasing" statt "Kaufen" ist seit der Lichtung des Bambusvorhangs eine Option der Förderung des Aufbaus der Wirtschaft bei schonendem Einsatz knapper Finanzmittel und Devisen.
Devisenmangel, ein noch unterentwickeltes Bankensystem, die Unmöglichkeit, national ausreichende Kreditmittel für die Finanzierung von Investitionen zu erhalten und das Erfordernis praktikable Lösungen für den dringenden Bedarf des Landes zu finden, Anlagegüter, Maschinen und Transportmittel für die Modernisierung zu importieren, waren der Grund für die chinesische Regierung bereits früh mit Modellen der Cross-Border-Leasing-Finanzierung zu experimentieren. Dabei musste mit dem Vorurteil gebrochen werden, "Leasing" generell als unseriös einzustufen. Im traditionellen Selbstverständnis Chinas wird gekauft und der Reichtum vermehrt.
Die bloße Miete gilt als Schwäche und Abhängigkeit. Sie spielte auch im System des Plansozialismus dann keine Rolle.
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Nach dem World Leasing Yearbook 2004 betrug das Gesamtvolumen des Umsatzes der Leasingindustrie 461,6 Milliarden US-Dollar im Jahre 2003. Der Anteil der Leasingwirtschaft der USA machte dabei mit 204 Milliarden fast 50 % aus. Japan folgen mit 62,1 und Deutschland mit rund 39,8 Milliarden Umsatz. Chinas Markt im Leasing und Finanzierungsleasingbereich wurde mit rund 2,2 Milliarden geschätzt. Was in Bezug auf die finanzierten Assets ein Verhältnis von 1 % Beteiligung Chinas ausmacht. Der Umsatz ausländisch investierter Leasingunternehmen in China betrug im Jahre 2004 rund 1,6 Milliarden US-Dollar. Im Verhältnis zum Jahre 2003 beinhaltete dies ein Wachstum von rund 45 %. Bereits von 2002 zu 2003 war ein Wachstum von 40 % zu verzeichnen.
Die Mehrheit ausländisch investierter Unternehmen ist hauptsächlich auf dem Gebiet des Finanzierungsleasings tätig. Nur eine Minderheit der Leasingunternehmen operiert auf dem Gebiet des so genannten Operation Leasing Business. Der Anteil des Finanzierungsleasings 2003 an den Gesamtinvestitionen von rund 102,7 Milliarden US-Dollar betrug lediglich 2,07 %. Bei dem unterstellten stabilen Wirtschaftswachstum in China von 7 9 % pro Jahr ergeben sich daher für den Bereich des Finanzierungsleasings erhebliche Wachstumschancen.
Die Gründe, die Leasing-Gestaltungen in der Anfangsphase der Öffnungspolitik als Alternative zum Kauf von Anlagen und Maschinen attraktiv machten, gelten dem Grunde nach wieder bzw. immer mehr, denn die sich dynamisch entwickelnde Privatwirtschaft Chinas leidet trotz voller und über bis zu 6 Jahren ausgebuchten Auftragsbüchern ständig unter Liquiditätsproblemen und einer fast unmöglichen Kreditfinanzierung auf dem nationalen Markt. Zur Förderung eines raschen Technologietransfers nach China bevorzugte China Leasing-Konstruktionen in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht.
3Für ausländische Finanzdienstleister erwies sich bis 1994 die Finanzierung von "Ratenkaufverträgen" als erste Option bei der Markterschließung, da der Weg zur vollen Banklizenz noch weitgehend verschlossen war. Bonitätsfragen traten dabei in der Anfangsphase nicht auf, da die für die Finanzierung abzugebenden Garantien der chinesischen Partner auf der Annahme einer Staatshaftung im Krisenfalle beruhten. Vorherrschend waren bis in die Mitte der 90ger Jahren in erster Linie staatliche Abnehmer als Vertragspartner, die bis zum ersten großen Crash in Guangdong eine jederzeit einlösbare staatliche Garantiehaftung unterstellten. Die Genehmigung eines Leasing-Vertrages beinhaltete zudem die Gewähr, dass die Rückführung der Raten auf der Basis von Devisengarantien erfolgen würde.
4Die Kapitalisierung der Staatswirtschaft und die sich anschließende Privatisierung staatlicher Unternehmen änderte dies. Mit dem Wegfall der Garantien und des insoweit garantierten Devisentransfers, erfuhr der Leasing-Sektor in China einen Einbruch, von dem sich die Branche erst mit der Entwicklung des nationalen Marktes schrittweise erholte. Aufgrund des Ausfalls erheblicher Forderungen sank das Vertrauen der Leasing-Geber in chinesische Unternehmen und ihre Kredit- oder Garantiegeber. Jahre später sah sich die Regierung veranlasst, zumindest bestimmten Altverträgen noch eine Unterstützung zukommen zu lassen. Anderenfalls wäre das internationale Vertrauen in die Bonität Chinas erheblich gefährdet worden.
Inhaltsverzeichnis
VERTRIEB IN CHINA: LEASING, RATENKAUF UND FINANZIERUNGSLEASING 1
03.03.2006 15:41, 1
05.03.2006 15:07 1
Einleitung 3
Begriff des "Leasings" in China 4
"Leasing über die Grenze" versus "cross-border-leasing" 5
Warenhandel und UN-Kaufrechtsabkommen: Leasing-Geschäfte, Tausch (Barter)- und Gegengeschäfte nicht erfaßt 6
Herausforderungen für Investoren in der Vergangenheit 6
Der Leasing-Markt heute 7
DIE ENTWICKLUNG DES LEASING-RECHTS IN CHINA 8
EIGENTUMSSCHUTZ 9
Sonderbestimmungen über das Eigentum 10
Zivilluftfahrt 10
CHINA"S EXISTING REGULATORY FRAMEWORK FOR FINANCIAL LEASING COMPANIES 10
Geschäftsfelder Leasing- und Finanzierungsleasing 11
AUTOFINANZIERUNG 11
Leasing-Gegenstände 13
Unternehmensform 13
Kapital- und Personal- und Haftungsausstattungsanforderungen 13
Besondere regulative Anforderungen an Unternehmensinvestitionen im "Financial Leasing Bereich" 14
Immobilien-Leasing 15
Hersteller-Leasing 15
Sale-and lease-back-Gestaltungen 15
Genehmigungsverfahren, Dauer und Reporting 15
Antragsdokumente 16
Staatliche und steuerliche Förderungen im Financial Leasing-Sektor 17
Steuerliche Begünstigungen und beschleunigte Abschreibung: 18
Bemessungsgrundlage der Business Tax 18
Rechnungslegungsstandard für Leasing-Geschäfte 18
LEASING-VERTRAGSRECHT 19
Vertragsparteien und Parteiwechsel 19
Vertragsparteien nach chinesischem Recht 19
Parteiwechsel 19
Haftungsfalle Asset-Deal 19
Allgemeines Vertragsrecht 19
Verschulden bei Vertragsschluss 20
Widerruf, Nichtigkeit und Anfechtung von Verträgen 21
Nichtigkeit von Verträgen 21
Rücktritt, Widerrufs- und Anfechtungsgründe 22
Rücktritt vom Vertrag 22
Wegfall der Geschäftsgrundlage 22
Anfechtung von Willenserklärungen und Verträgen 22
Fristen der Rechtsausübung 23
Vertragspflichten 23
Haftung bei Gewährleistung und Leistungsstörungen 24
Haftungstatbestände 24
Pflichtwidrigkeit 25
Verschulden 25
Nichterfüllung und Erfüllungsanspruch 25
Wesentliche Vertragsverletzung 25
Leistungsverweigerung 26
Verzug 26
Unmöglichkeit der Leistung 26
Rechtsfolgen der Nichterfüllung vertraglicher Pflichten und Haftung 27
Gewährleistung und anwendbares Recht 28
Form der Mängelanzeige und Rüge 29
Gewährleistungsansprüche bei späterer Insolvenz des Lieferanten 29
Ansprüche gegenüber dem Schuldner und Erfüllungsgehilfen 29
Haftungsfreizeichnung 30
Schadenersatz 31
Entgangener Gewinn 31
Vertrauensschaden 31
Mitverschulden und Schadensminderungspflicht 31
Vertragsstrafe 32
Verrechnung der Anzahlung 32
Zahlungsanspruch 32
Vertragsende und Abwicklung 33
Recht der Kündigung 33
Der Leasing-Vertrag 33
Leasing-Vertrag 33
Finanzierungs-Leasing-Vertrag und Ratenkauf 33
Nachträgliche Abänderung von Leasing-Verträgen und Gebrauchsüberlassung 34
Abwicklungsprobleme nach Ende der Laufzeiten 35
Ankaufsrecht, Kaufoption und Andienungsrecht 35
VERBRAUCHERSCHUTZ 36
LEASING IN DER INSOLVENZ 36
Das chinesische Insolvenzrecht 36
Der Leasing-Nehmer in der Insolvenz 36
Der Leasing-Geber in der Insolvenz 36
Der Verkäufer/Hersteller in der Insolvenz 36
Ungeklärte Fragen und Gestaltungsvorschläge 36
LEASING-GESETZGEBUNG IN DISKUSSION 36