News from China

News from China

iPhone-Plagiate in Hongkong aufgetaucht
Quelle: Pressetext Austria: Wallstreet-Online

Genf: Der Direktor der staatlichen Behörde für geistiges Eigentum http://www.sipo.gov.cn/sipo_English in China hat die von der USA vor der Welthandelsorganisation (WTO) http://www.wto.org eingereichte Beschwerde wegen Verletzung von Urheberrechten zurückgewiesen. Während erste Meldungen über gefälschte iPhones, die noch vor US-Markteinführung in Hongkong erhältlich waren, die Runde machen, ist für Tian Lipu klar, dass ausländische Banden schuld an der Produktpiraterie in China sind. Die Banden würden laut Tipu das Unwissen heimischer Unternehmen über die geistigen Eigentumsrechte ausnutzen.

"Viele chinesische Unternehmen produzieren streng nach den Aufträgen, die sie aus dem Ausland erhalten. Das nutzen kriminelle Banden im Ausland aus", erklärt Lipu auf einem Seminar der World Intellectual Property Organization http://www.wipo.int in Genf. Für Tipu handelt es sich daher um ein internationales Phänomen, das nur über internationale Zusammenarbeit bekämpft werden kann. "Das stimmt schon, dass ausländische Unternehmen und kriminelle Banden es ausnutzen, in China billig Plagiate produzieren zu lassen", sagt der Rechtsanwalt Eberhard J. Trempel von der Kanzlei Trempel & Associates http://www.trempel.de im Gespräch mit pressetext. "Aber der Hauptgrund für Raubkopien sind diese Auslandsaufträge sicher nicht", so der Anwalt weiter.

China-Experte Ralf Marohn sieht die Rolle des aufstrebenden Landes bei der Verletzung geistiger Eigentumsrechte im Vordergrund. "Die wesentliche Triebfeder für Piraterie ist die chinesische Regierung selbst, die den Anschluss an die Industrieländer mit engen zeitlichen Vorgaben vorantreibt", sagt Marohn im Interview mit pressetext. Dass die Regierung beim Schutz von Markenrechten nicht so enthusiastisch sei, wie sie öffentlich vorgibt, beweist laut Marohn die Dauer für die Anmeldung einer Marke in China: "Bis zu drei Jahre kann es dauern, bis die Marke überhaupt registriert ist" so Marohn.

Mit der Beschwerde vor der WTO will die USA Chinas Regierung zwingen, restriktiver gegen Software-, Film-, Musik- und Produktpiraterie vorzugehen. Es ist die dritte Beschwerde innerhalb eines Jahres. Die Parteien haben 60 Tage ab Einreichung der Beschwerde Zeit sich zu einigen. "Die Verhandlungsgespräche zwischen China und den USA dauern noch an", sagte Lipu. Laut den WTO-Regeln könnten die USA bereits einen Untersuchungsausschuss einberufen. Zwar wollte Lipu nicht über den Ausgang der Verhandlungen spekulieren, versicherte jedoch, dass sich China an die Regeln der WTO halten werde. Trempel ist überzeugt, dass sich beide Parteien einigen werden. "Die USA und China werden sich verständigen, weil sie voneinander abhängig sind", begründet Trempel seine Überzeugung. Chinesische Exportprodukte hätten es bereits spürbar schwerer im Ausland, was an den immer strenger werdenden Zollkontrollen in Europa zu sehen sei, so Trempel. (Ende)

Eigentumsgesetz verabschiedet

Der Nationale Volkskongress 2007 verabschiedet das erste Eigentumsgesetz. Weiterhin wurde das Steuerrecht novelliert. Zukünftig liegt der Regelsteuersatz für Unternehmen bei einheitlich 25%. Für ausländische Unternehmen gelten lange Übergangsfristen. Außenhandelsrecht"

Mindestlohnregelungen

September 2006 wurden in Süd-China neue Bestimmungen über die Höhe von Mindestlöhnen verfügt und zugleich auch neue Standards in der Sozialversicherung eingeführt. Die Mindestlöhne stiegen je nach Gegend um bis zu 30% wie in Guangzhou von 68 auf 78 EURO. Hinzu kommen noch die Lohnnebenkosten für die Renten, Unfall-, Kranken- und Altersversicherung. Eine erste Konsequenz dieser Maßnahme ist eine Wanderbewegung Hong Konger und Taiwanesischer Unternehmen ins Hinterland, die diese Kostensteigerungen nicht mittragen wollen.
Die Stundenlöhne liegen zwischen 2,69 RMB/Stunde oder 450 RMB in den meisten Landkreisen Guangdongs, in den Wirtschaftszentren aber bereits bei 4,66 RMB/Stunde oder 780 RMB/Monat wie in der Provinzhauptstadt (Stand 01/2007).

Novelle des Genehmigungsverfahrens von Handels- und Vertriebsgesellschaften 2007

Zum Jahreswechsel 2007 hat die chinesische Regierung die Verfahrensvorschriften zur Genehmigung von Handels- und Dienstleistungsgesellschaften (sog. "Foreign Invested Commercial Enterprises" FICE) weiter liberalisiert. Zuständig für die Genehmigung oder Geschäftsgegenstandserweiterung sind nun vielfach die lokalen Behörden, z.B. die Shanghai Foreign Investment Commission (SFIC). Das Trennungsprinzip wird allerdings fortgeführt. Danach ist für jede Handelssparte eine gesonderte Zulassung erforderlich: Groß- oder Einzelhandel, Franchise etc. Das gesetzliche Mindestkapital für die Gründung eines Großhandelsunternehmens beträgt 500.000 RMB (ca. 48.256 €), für Einzelhandelsunternehmen 300.000 RMB (ca. 28.954 €).

Handelsgesellschaften sind seit der Novelle des Foreign Trade Law 2004 berechtigt, importierte oder auch lokale Waren durch den eigenen Vertrieb zu vertreiben.

Telefon- und Online-Verkauf

Der Vertrieb über das Telefon, Call-Center oder der Online-Verkauf unterliegt nach wie vor Sonderbestimmungen.

Zeit Forum

Das Hamburger Forum der Zeitschrift "Die Zeit" bot unserer Kollegin Lin Fu die Möglichkeit der Teilnahme an einem China-Forum der besonderen Art. Eingeleitet von Altbundeskanzler Helmut Schmidt diskutierten u.a. Heinrich von Pierer, Lin Fu & Co über die Herausforderungen nicht nur für Deutschland, die sich aus dem Eintritt von China in den globalen Wettbewerb ergeben.

Dank der Phoenix-Redaktion liegt uns ein einzigartiges Filmdokument dieser Veranstaltung im Bürgersaal des Hamburger Rathauses vor, welches Sie hier miterleben können. Wir danken der Redaktion der Zeit und Phoenix für die Zuverfügungstellung des Filmmitschnitts. (Sie können ihn nicht herunterladen ? Schicken Sie uns eine Mail)

Forderungsbeitreibung in China

Die Beitreibung von Forderungen oder die Durchsetzung von Ansprüchen im China-Geschäft gehört zu den schwierigen Aufgaben der anwaltlichen Tätigkeit. Für Chinesen und ausländische Anwälte gleichermaßen.

Wir widmen uns dem Thema mit einem Beitrag für die internationalen Wirtschaftsbriefe.

Vertriebsrecht in China

Der Aufbau des eigenen Vertriebs oder der grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsverkehr gehört nach der "Liberalisierung" des chinesischen Marktes, besser " des qualifizierten Marktabschlusses", zu den aktuellen Themen des deutsch-chinesischen Rechtsverkehrs. Trempel & Associates haben eine Publikation zum Thema "Vertriebsrecht" in China erarbeitet, der bei Interesse gerne gegen Unkostenerstattung angefordert werden kann. Nähe Informationen finden sich unter unserer Projektseite "Chinaproject.de" oder unten in der Kurzfassung.

Vorsicht Falle: Vertragsrisiken

Beijing 2008 Vertragsrisiken bei Olympiaprojekten und anderen Vorhaben oder "Vorsicht Falle"

Die olympischen Sommerspiele 2008 in Chinas Hauptstadt Beijing werfen ihre Schatten trotz nach wie vor diesiger Lichtverhältnisse immer stärker voraus. Nicht nur die gesamte Stadt verändert sich strukturell und gestalterisch, sondern auch das rechtliche Umfeld. Chancen und Risiken sind fühlbar und im allgemeinen Rausch wachsen Risiken für die Gutgläubigen aber auch Chancen für Gauner.

Chinas Öffnungspolitik und deren teilweise auch negativen Auswirkungen auf die soziale Struktur waren für die Regierung immer wieder Anlaß für den Hinweis, dass derjenige, der ein Fenster öffnet natürlich auch riskiert, dass "Fliegen reinkommen". Wehe dem aber, der auf ein Gemisch "von ausländischen und chinesischen Fliegen" trifft, denn mehr und mehr gilt auch für China, dass die Zeiten der relativen Sicherheit zur Vergangenheit angehören.

Wiederholte Probleme ergeben sich neuerdings bei eBay-Auktionen mit Verkäufern aus China. Es werden vor allem hochwertige Konsumgüter zu unschlagbar günstigen Preisen angeboten, die geradezu verlocken, alle üblichen Vorsichtsmaßnahmen außer Acht zu lassen. Da wird dann wie in Deutschland, wie üblich, auf das vom (chinesischen) Verkäufer benannte Konto gezahlt und jede Sicherung missachtet. Groß ist die Überraschung, wenn die Ware nicht ankommt oder der Empfänger des Geldtransfers nicht einmal mehr via email erreichbar ist. Die angegebene Adresse oder Kontoverbindung stimmt in den wenigsten Fälle dieser Art. Eine noch viel dreistere Variante des Betruges zeichnet sich in der letzten Zeit aber auch in anderen Bereichen ab. Nicht selten werden dabei ebenfalls hochwertige Luxusgüter zu äußerst günstigen Preisen angeboten, entweder, weil der Käufer das im Ausland erworbene Luxusfahrzeug nach China nicht einführen kann und deshalb einen Weiterverkauf im Ausland versuchen muß oder er einen Liquiditätsengpaß hat und die Lager vorzeitig räumen muß. Daher der Nachlaß. Nicht selten erfolgt der Zahlungsverkehr über die Western Union, was die Nachverfolgbarkeit des Geldempfängers erschwert oder über angebliche Anwälte, die als "Treuhänder" daran mitwirken, ein wegen der Devisenbestimmungen "schwieriges Geschäft" "sicher" abzuwickeln. Auch melden sich zunehmend angebliche Mitarbeiter von Banken, die offene Handelsverträge abwickeln und Alternativen zum Zahlungsverkehr finden müssen. In allen Missbrauchsfällen geht es um die Verschleierung der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse des Geldempfängers, wobei "große kreative Potenziale" freigesetzt werden. Da werden in den besten Fällen juristisch einwand- und fehlerfreie Verträge vorgelegt, die dem unbedarften Vertragspartner suggerieren, es mit einer professionellen Abwicklung zu tun zu haben.

Ein fachmännischer Blick auf die Anlagen und Verladedokumente oder aber Rechnungen fördert dann aber in der Regel schnell die wahren Absichten zutage. Adressen, Telefonnummern, Agenturen, Frachtunternehmen, Fahrzeug- oder Gerätenummern stimmen nicht oder wurden offensichtlich durch einfaches Kopieren gefälscht. Rechnungen haben auch in China eine laufende Nummerierung zu beachten und benötigen vor allem den Stempel der Steuerbehörde wegen der Umsatzsteuer bzw. der beteiligten Zollstellen.

Die olympischen Spiele und das Interesse an der Durchführung von Veranstaltungen, Präsentationen in diesem Zusammenhang oder aber das Interesse daran, ein Stück des chinesischen Booms durch einen günstigen Vertragsabschluß abzubekommen, bedingen vor dem Hintergrund der nachteiligen Aspekte einer insgesamt dennoch positiven Entwicklung in China, dass bestimmte Mindeststandards bei Geschäften in und mit China einzuhalten sind:

Der Vertragspartner muß sich durch seine Registernummer, Eintragung und Business Licence ausweisen können und über ein Devisenkonto verfügenDer Vertragspartner muß telefonisch und postalisch jederzeit erreichbar seinEr muß zu grenzüberschreitenden Geschäften in der Lage und als Außenhändler oder Dienstleister registriert seinEine Vermietung oder Nutzungsüberlassung muß zumindest temporär erlaubt sein (Dies werden ausländische Veranstalter ohne registrierte Niederlassung oder Repräsentanz in China zu beachten haben)Der Vertragspartner muß überhaupt verfügungsberechtigt und unter seiner Anschrift erreichbar sein (notfalls durch Überraschungsbesuch prüfen)Eine Bestätigung der Bank oder eines unabhängigen Leumunds nachweisen, Geschäfte in der Vergangenheit ordnungsgemäß abgewickelt zu haben, und und und.
Wer neu im China-Geschäft ist, sollte unbedingt erste Erfahrungen mit geringem Risiko sammeln, bevor die "großen Risiken" in Kauf genommen werden oder noch besser, einen eigenen chinesischen Sherpa oder erfahrenen Anwalt beauftragen, der zur Risikominimierung bei einem Vertragsabschluß beiträgt. Auf die Frage der rechtssicheren Gestaltung und Durchsetzbarkeit von Ansprüchen in China sollte besonders geachtet werden. Mindeststandards bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen macht Sinn. Vertragsmuster finden sich unter www.trempel.de.

"Guangxi", dh. persönliche Beziehungen werden in China großgeschrieben. Sie müssen aber so gestaltet und genutzt werden, dass der jüngste Eindruck vermieden wird, der den negativen Wandel auf dem chinesischen Markt besonders prägnant kennzeichnet: "Früher reichte es in China aus, die richtige Person zu kennen. Heute muß man trotzdem zahlen."

Leasing in China

Der chinesische Leasing-Markt entwickelt sich dynamisch, obwohl die rechtlichen Grundlagen des Leasing-Rechts nach wie vor eher "rudimentär" entwickelt sind. Die Verabschiedung eines Leasing-Gesetzes wird 2007 erwartet. Wir widmen uns dem Thema mit einer Publikation, die Sie gerne hier erwerben können.

www.chinaproject.de

Mit Taktik den ....

Drachen bezwingen -

Den Trick hat Rechtsanwalt Matthias Voss aus Shanghai schon öfter erlebt: Chinesische Staatsbetriebe locken ausländische Firmen mit vermeintlich lukrativen Beteiligungen an. "Doch auch wenn das Geld lockt, ist äußerte Vorsicht geboten", warnt Voss. Denn wer zu unbedacht handelt, verliert sein vermeintlich gut investiertes Kapital schneller als ihm lieb ist. Denn mit dem ausländischen Investitionskapital wollten die chinesischen Firmen oft nur ihre finanziellen Engpässe in einem Firmenbereich überbrücken. An den gewinnträchtigen Tochterunternehmen werden westliche Investoren dagegen nicht beteiligt.

"Immer wieder machen gerade kleine und mittelständische Betriebe den Fehler, ohne jede Vorbereitung auf dem chinesischen Markt zu investieren", erläutert Voss das Problem. Firmen ließen sich schlicht von der allgemein herrschenden Goldgräberstimmung blenden. "Man muss sich jedoch vor Augen halten, dass die Chancen für eine Fehlinvestition in China überdurchschnittlich hoch sind", warnt der Anwalt der Kanzlei Allen & Overy.

Die Trickkiste der chinesischen Partner ist tief. Häufig ist der vermeintliche Geschäftspartner in Wahrheit ein Zwischenhändler, der für eine Firma agiert, die gar keine Außenhandelslizenz hat. Diese ist aber Voraussetzung für wirksame Verträge mit Ausländern. Die Folge kann dann ein nicht zu Stande gekommener Vertrag sein, was viele westliche Unternehmen allerdings zu spät feststellen.

Viele Probleme resultieren schon aus allein aus den mangelnden Gesetzen. Denn China ist immer noch vom Staatsdirigismus geprägt, und eine Rechtskultur wie im Westen existiert dort nicht. Beispielsweise kennt das chinesische Recht kein Insolvenzrecht im westlichen Sinne. "Unternehmen müssen keinen Insolvenzantrag stellen. Der Investor weiß oft als gar nicht, dass er mit einer illiquiden Firma operiert", sagt der Berliner Rechtsanwalt Eberhard Trempel von der Kanzlei Trempel & Associates. Da chinesische Unternehmen nur schwer Kredite aufnehmen können, haben sie meist keine finanziellen Reserven. "Viele Unternehmen finanzieren ihr Wachstum und ihre Entwicklung aus dem Cash-Flow", erklärt Trempel. Schnell kommt es da zu Lieferengpässen. Ein Vertrag ist in China zudem seinen Erfahrung zufolge nicht unbedingt ein zwingendes Regelwerk. Vielmehr handle es sich um Absichtserklärungen, die je nach Bedarf noch ausgefeilt werden können.

Gute Informationen sind die Grundlage für erfolgreiche Geschäftsverbindungen in China. Etwas über die Finanzsituation der Firma kann man Trempel zufolge bei der Administration of Industry and Commerce oder der Steuerverwaltung erfahren. "Denn das chinesische Recht kenn kein Steuergeheimnis in unserem Sinne". Er rät außerdem dazu, sich schon im Vorfeld der Hilfe eines zuverlässigen chinesischen Mittelsmannes zu versichern. "Bei einer Empfehlung würde ich mich allerdings nur auf die von ausländischen Partnern verlassen", sagt Voss. Er rät generell dazu, sich nicht alleine auf den Weg zu machen, sondern von Anfang an landeskundige Profis für Recherche und Vertragsanbahnung einzuschalten. So gebe es spezialisierte Recherchefirmen, die wüssten, wo und wie sie Informationen über potenzielle Geschäftspartner oder Firmen beschaffen könnten. "Das ist gut investiertes Geld" sagt er.

Wer Waren liefert, sollte außerdem die Instrumentarien der Vorauskasse und der Zug-um-Zug-Leistung in Anspruch nehmen und eine Ausfall- und Warenkreditversicherung abschließen, falls Waren abhanden kommen. Privatleute sollten überdies ganz die Finger von Internetgeschäften mit asiatischen Geschäftspartnern lassen. Denn hier lässt sich nichts kontrollieren. "Immer wieder habe ich Mandanten, die für vermeintliche Schnäppchen bei Internetauktionen Vorkasse geleistet haben und das vergeblich auf die Lieferung warteten", sagt Trempel.

Denn ist der Schaden erst einmal da, lohnt sich der Kampf um die Rückgabe des Geldes oder Schadensersatz meist nicht. Der weitaus größte Teil der Unternehmer verfolgt seine Ansprüche daher erst gar nicht, schätzt Trempel. Denn Schiedsgerichts- oder Gerichtsverfahren dauern sehr lange. Bei den Gerichten kommt außerdem hinzu, dass ein gerechtes Urteil nicht immer gewährleistet ist. "In den Städten ist die Wahrscheinlichkeit für ein faires Urteil mittlerweile recht hoch", sagt Voss. Auf dem Land verhinderten die vielschichtigen Beziehungsgeflechte jedoch of ein unabhängiges Urteil. Häufig sei die beklagte Firma dort der größte Arbeitgeber. "Das macht es zusätzlich schwer, zu seinem recht zu kommen."

Selbst ein vollstreckbares Urteil ist noch lange keine Garantie für finanzielle Genugtuung. Denn in China ist es einfach, eine Firma aufzulösen und unter anderem Namen zwei Straßen weiter wieder zu eröffnen. Diese Gefahr besteht nach Voss vor allem bei kleineren und mittleren Betrieben

Doch nicht alles ist schlecht und zum Scheitern verurteilt. Dieses Bild wäre falsch. Die chinesische Regierung bemühe sich sehr darum, die rechtlichen Instrumentarien zu schaffen, um die Konflikte zu bewältigen, sagt Trempel. "Viele Geschäfte laufen sehr gut", betonen beide Anwälte. Denn sonst würde ja wohl keiner mehr investieren.

what else....

Unser Team im Einsatz im Schiedsgerichtsverfahren

Beratung im China Business

Beratung im Wirtschaftsrecht, Steuerberatung China Deutschland Service, Finanzwesen, Dienstleistung, Beratung im Wirtschaftsrecht, bei der Firmengründung oder im Vertragrecht

China-Desk Trempel & Associates

Business Mission to China

Kontakt- und Projektbetreuung von Ort, Akquisition von Geschäftschancen und deren Absicherung: Beispiele praktischer Markterschließung durch Trempel & Associates - Project acquisition, contacts, communication at the place of investment abroad, negotiation, contracting and facility management in China: Trempel & Associates are partners and legal assistents where experiene is required.

Erfolgsfaktoren Deutsch-Chinesischer Kooperationen

Markterschließung in China: Erfolgsfaktoren deutsch-chinesischer Kooperationen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Eberhard J. Trempel, Berlin, Berlin,TREMPEL & ASSOCIATES

Firmengründung in China

Company Formation, Firmengründung, Joint-Ventures, Niederlassungen, Beteiligungen, Tochtergesellschaften, Repräsentanzen, Holding-Gesellschaften

Internationales Privatrecht China

Das "Internationale Privatrecht der VR China" wurde 2010 neu gefasst und verabschiedet.

what else....

International

Internationaler Warenkauf

Anmerkungen und Grundsätze zum Internationalen Warenkaufrecht - UNCITRAL/CISG

Anti-Dumping-Beratung

Partnersuche

Alle Fehler werden am Anfang einer Beziehung gemacht.

BOT-Projekte

"Build, operate, transfer" - Ein Projektansatz von Trempel & Associates weltweit

what else....

Arbeitsrecht

Arbeitsrechtsfragen sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen von erheblichder Bedeutung. Trempel & Associates sind Ansprechpartner sowohl für Fragen einer Massenkündigung als auch Einzelfallkündigung. Von anderen Fragen abgesehen.

Arzthaftungsrecht

Die Haftung von Ärzten, Krankenhäusern und Angehörigen der Heilberufe für Pflichtverletzungen

Ausschreibungsrecht

Vertretung in Ausschreibungsverfahren, einstweiliger Rechtsschutz und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Baurecht

Vertretung im privaten und öffentlichen Baurecht einschließlich Planungsrecht.

Untersuchen, Diagnostizieren, Analysieren, Lösunge

Beratung Arztpraxen

Zuhören, Untersuchen, Diagnostizieren, Lösungen finden und Durchsetzen: Das ist unsere Kunst bei der Bewertung von Praxen, Gründung, Auseinandersetzung und Übernahme

The Firm

TREMPEL & ASSOCIATES

TREMPEL & ASSOCIATES

Markterfolg China

Investment in Germany

Inheritance Law

social networks

  

Kanzlei Trempel bei Facebook Kanzlei Trempel bei GooglePlus Kanzlei Trempel bei tumblr Kanzlei Trempel bei twitter Kanzlei Trempel bei XING

Sie erreichen uns..

telefonisch unter: 030-2124860
oder 01723116595.
E-Mail: info@trempel.de