Wirtschaftsstrafrecht
Strafverfolgung und Haftung
Die Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts ist in besonderem Maße Vertrauenssache. Für die geschädigten Unternehmen, die zu Unrecht verfolgten Geschäftsführer, Vorstände und Amtsträger ebenso wie für diejenigen, die aus Gründen einer schwierigen wirtschaftlichen Lage ihres Unternehmens Fehler gemacht haben.
Ihre Erörterung im Internet verbietet sich mit Rücksicht auf den Gegenstand und die Folgen für die Beteiligten.
Trempel & Associates sind aus Gründen der vernetzten Kompetenz von Wirtschaftsrechts- und Steuerrechtsexperten möglicherweise der richtige Ansprechpartner für Sie. "Möglicherweise" bedeutet, daß wir auch in Ihrem Interesse den Faktor "Mensch" nicht ausschließen dürfen.
Staatsanwälte, Richter, Zeugen, Opfer und Beteiligte sind Menschen wie Sie und wir. Und damit haben sie Schwächen und Neigungen, die sich bei einer Fehlbesetzung nachteilig auswirken können. Was nützt der beste Berater, wenn er nicht verstanden wird oder den Zugang zu seinem Gesprächspartner auf der anderen Seite nicht findet. Und dieser Zugang ist wichtig, denn von ihm hängt es ab, ob ein Verfahren in ordentlichen Bahnen abläuft oder von Emotionen belastet wird, die niemandem wirklich helfen. Und: Glauben Sie ja nicht, daß Vorurteile und negative Einstellungen keine Auswirkung auf das Verfahren und damit Ihren Fall haben. Die Erfahrung lehrt, daß das Gegenteil der Fall ist und die Kunst der Strafverteidigung darin besteht, auch die Gegenseite von Ihren Argumenten oder Schwächen zu überzeugen. Eine nicht immer einfache Aufgabe.
Nicht selten ist das Wirtschaftsstrafrecht der erste Schritt zur Beweisbeschaffung für die sich anschließende zivilrechtliche Auseinandersetzung, deren Ziel regelmäßig auch eine Inanspruchnahme als Haftungsschuldner ist. Ob dies in jedem Falle legal ist, ist eine andere Frage. Ob in Ihrem Fall eine strafbefreiende Selbstanzeige die Gefahr einer steuerstrafrechtlichen Verfolgung ausschließen kann, ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen.
Vereinbaren Sie mit uns einen persönlichen Gesprächstermin, wenn Sie oder ein Ihnen nahestehender Dritter Objekt der Steuerfahrung oder Staatsanwaltschaft ist oder werden könnte.
Nutzen Sie die Ihnen unten durch uns zur Verfügung gestellte Vollmacht (bitte kopieren), die Sie uns bitte im Originalausdruck und persönlich unterschrieben zur weiteren Verwendung zurücksenden wollen, damit wir uns kurzfristig gegenüber den Ermittlungsbehörden legitimieren können. Die Vertretung in Steuer- und Strafsachen erfolgt regelmäßig auf der Basis einer gesondert abzuschließenden Honorarvereinbarung, deren Einzelheiten nur persönlich besprochen und vereinbart werden.
Bestechung und Korruption
Deutschland gehört zu den Ländern in der Welt in denen die Korruption im Bereich der öffentlichen Verwaltung und in den Unternehmen stark ausgeprägt ist.
Ohne Bestechung läuft heute weder in Politik, Medien, Kultur noch Wirtschaft etwas.
Obwohl sich die Regierungen seit Jahren offiziell um eine Einschränkung der Korruption bemühen und sogar internationale Abkommen in dieser Richtung unterschrieben werden, nimmt das Ausmaß der Korruption immer stärker zu. Untreue, Unterschlagung, Bestechung im Amt und Steuerhinterziehung sowie Betrug am Arbeitgeber sind die Stichworte, die uns in unserer täglichen Praxis beschäftigen. Diese Fakten entschuldigen allerdings nicht.
Die Staatsanwaltschaften verfahren im Falle der Aufdeckung "preußisch". "Wer erwischt wird, den straft das Leben richtig".
Neuerdings drohen den Tätern und Beteiligten einer Straftat Risiken durch die Finanzverwaltung, seit dem es für eine Straffreiheit nicht mehr ausreicht, den Empfänger einer "Provision" zu benennen.
Haftung bei Insolvenz
Trempel & Associates haben sich seit 1987 im Wirtschaftsrechts sowohl auf die Verfolgung von Insolvenzstraftaten als auch die Verteidigung von Geschäftsführern und Vorständen aber zunehmend auch Amtsträgern bei der Abwehr unbegründeter Vorwürfe wegen aller möglicher Vorwürfe spezialisiert, die nicht selten nur deshalb erhoben werden, um eine bessere Ausgangslage für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche zu schaffen.
Nicht selten tauchen Schuldner und Geschäftsführer "unter", in dem sie ihre Unternehmen auf Dritte oder neue Gesellschaften übertragen, auf die Sie als Gläubiger keinen unmittelbaren Zugriff haben. Wir verfolgen und stellen unredlich handelnde Schuldner. Natürlich nur dann, wenn es wirtschaftlich Sinn macht.
Immer öfter werden Geschäftsführer, Vorstände, Abteilungsleiter oder Amtsträger mit Untreue- oder Betrugsvorwürfen konfrontiert. Gerade der Untreuevorwurf hat es aufgrund der weiten Fassung des Gesetzestextes in sich und führt immer wieder dazu, daß Staatsanwälte und untere Gerichte geneigt sind, aus lediglich "abstrakten Gefahrensituationen" strafrechtliche Haftungstatbestände zu machen.
Ein Beispiel: Jüngster Fall ist die Verurteilung eines Amtsträgers wegen Untreue zu 90 Tagessätzen deshalb, weil er eine Mio. € vor dem Ende des Wirtschaftsjahres an ein beauftragtes Planungsbüro überwies, welches diese Mittel auftragsgemäß an die Werkunternehmer nach Abrechnung und Leistungsstand weitergeben sollte. Die komplizierte Rückzahlung und Rückerstattung öffentlicher Haushaltsmittel sollte umgangen und der Bau - zu allgemein üblichen Konditionen auch hergestellt - ohne Verzögerung vollendet werden. Staatsanwaltschaft und Amtsgericht sahen allein hierin erstinstanzlich eine Untreue, weil eine Gefahrensituation geschaffen wurde. So hätte ja der Empfänger sterben und das empfangene Geld in die Erbmasse oder er selbst in die Insolvenz fallen bzw. geraten können. Da bei der Untreue allein die Erfüllung einer Gefahr bereits zum Tatvorwurf führte, kam es nach Ansicht des Gerichts nicht darauf an, ob tatsächlich ein Schaden verursacht wurde. Das Urteil ist glücklicherweise nicht rechtskräftig und es ist auch anzunehmen, daß nicht alle Umstände von dem Berichterstatter in der Presse wirklich verstanden wurden. Denn: Eine Gefährdung kann nur dann vorliegen, wenn der etwaige Rückforderungsanspruch tatsächlich gefährdet wurde und dadurch eine Gefahre auf Dauer geschaffen wurde. Genau dies wurde nicht geprüft bzw. nicht erörtert. Grund genug, mit einer qualifizierten Verteidigungsstrategie nachzuweisen, daß zB. in diesen Fällen keine konkrete Gefahr bestand.
Ein wesentliches Problem: In dem Verfolgungswahn bestimmter Staatsanwälte geht meist unter, daß es nicht die Aufgabe der Angeklagten ist, den Gegenbeweis zu führen. Es ist die Aufgabe der Staatsanwälte, den Tatnachweis zu führen und auch Entlastendes zu ermitteln. Ein wiederholt mißachteter Grundsatz.
Wo wir Erfolg haben:
Bei guter Vorbereitung, Ihrer intensiven Mithilfe, und genauer Beschäftigung mit den gegen Sie gerichteten Vorwürfen können wir Sie erfolgreich bei folgenden Ausgangssachverhalten vertreten:
- Vorwurf der Insolvenzverschleppung
- Vorwurf des "Eingehungsbetruges"
- Betrug
- Untreue
- Unterschlagung
- Bankrott
- Bilanzfälschung
- Gestaltungsmißbrauch
Rechtsanwalt und Strafrecht
Jedes Verfahren, jeder Vorwurf und jede Haftungssituation erfordern eine qualifizierte Antwort, einen "guten Trainer" und vor allem "eine gute Mannschaft". Nicht immer reichen dabei unsere Kapazitäten aus. Oftmals gelingt eine gute Vertretung nur dann, wenn Strafverteidigung und der dauernde steuerliche Berater intensiv zusammen arbeiten. Nicht Wettbewerb an der falschen Stelle, sondern Teamgeist sind gefordert. In Ihrem Interesse.