Anforderungen an die Buchhaltung

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Anforderungen an die Buchführung

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Die Buchhaltung ist bei Investitionen im Reich der Mitte ein notorisches Problemthema. Den meisten Chinesen ist nicht bewusst, dass Buchhaltungsdaten wichtige Informationen darstellen und nicht nur eine Zahlensammlung für das Finanzamt. Es liegt außerhalb ihrer Vorstellungskraft, dass der Vertriebsleiter aufgrund der Umsatzzahlen die Verkaufsstrategie ändern könnte. Auch geben Chinas steuerrechtliche Bestimmungen einen völlig anderen Rahmen vor als die deutschen.

Zum anderen aber kommen Überlegungen zur Gestaltung der Buchhaltung beim Aufbau des chinesischen Tochterunternehmens fast immer zu kurz. Ein wichtiges Erfolgskriterium ist daher die rechtzeitige Definition der Anforderungen, die die Muttergesellschaft an die Buchhaltung ihrer neuen Tochter stellt. Kernpunkte dieser Anforderungen:

Darstellung der tatsächlichen Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage, um ein Bild von der Performance zu erhalten.

Vergleichbarkeit der Daten mit denen anderer Töchter, um zu sehen, wie das indische Unternehmen in der internen Konkurrenz dasteht.

Bedingungen für den Konzernabschluss wie die Trennung konzerninterner und -externer Transaktionen, Transferpreise und ein einheitlicher Kontenrahmen zur Vereinfachung der Ertragsund Aufwandskonsolidierung.

Standardkontenrahmen

Für die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie die Bilanz gibt es in China eine gesetzlich vorgeschriebene Form. Die GuV zeigt deutlich einen angelsächsischen Ursprung. Im Gegensatz zur deutschen Gewinnermittlung, wo fast ausschließlich von einem Gesamtkostenverfahren ausgegangen wird, wird nach dem Umsatzkostenverfahren verbucht. Entstandene Kosten müssen daher von einem noch nicht realisierten Umsatz aktiviert werden. Das muss in der Konsolidierung beachtet und mit Überzuleitungsbuchungen korrigiert werden.

Die indische Bilanz ist sehr detailliert aufgebaut und daher als Managementinformation gut geeignet. In China erfolgt eine indirekte Abschreibung: So sind aus der Bilanz die Anschaffungskosten bzw. Herstellkosten zum Anschaffungszeitpunkt erkennbar.

Der chinesische Muster-Kontenrahmen

Anders als Bilanz und GuV kann der vom Finanzministerium vorgeschlagene Kontenrahmen (siehe Kasten) abgewandelt werden. Hier hat der Investor große Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne einer Einfügung der Gesellschaft in seine Gruppe. Das Ministerium hat auch ein zweisprachiges Kontierungshandbuch herausgegeben, in dem Geschäftsvorfälle mit entsprechendem Buchungssatz erläutert und jedes einzelne Konto beschrieben sind - wichtiges Hilfsmittel zur Umsetzung der Anforderungen.

1: Vermögen

1101 Kasse

1111 Bank

1121 Wertpapaiere

1131 Wechsel

1141 Forderungen LL.

115 1 Provisionen für zweifelhafte Forderungen

1161 Vorausgezahlte Steuern

1171 Vorauszahlungen an Lieferanten

1181 Forderungen von verbundenen Unternehmen

1191 Sonstige Forderungen

1201 Geleistete Anzahlungen

1301 Material

1401 Rohstoffe

1411 Verpackung

1421 GWG

1431 Kalkulatorische Materialkosten

1441 Ware zur Veredlung

1451 Halbfertigwaren

1461 Fertigwaren

1471 Angezahlte Waren

1491 Inventurverluste

1501 Beteiligungen

15 11 Anteile an verbundenen Unternehmen

1601 Anlagen

1611 Abschreibung auf Anlagen

1701 Gebäude im Bau

1801 Immaterielle Vermögensgegenstände

1901 Sonstige Vermögen

2: Schulden

2 101 Überziehungskredite

2 111 Wechselverbindlichkeiten

2121 Verbindlichkeiten aus LL.

2131 Verbindlichkeiten an Mitarbeiter

2141 Steuerverbindlichkeiten

2151 Dividenden

2161 Erhaltene Anzahlungen

2171 Sonstige Verbindlichkeiten

2181 Rückstellungen

2200 Darlehen, langfristig

3: Eigenkapital

3 101 Eingezahltes Kapital

3102 Zurückgezahlte Investitionen

3 111 Eigenkapital Überschuß

3 12 1 Einlagen von der Muttergesellschaft

3201 Rückstellungen

3221 Thesaurierte Gewinne

3 3 01 Jahresüberschuß

3 3 11 Nicht ausgezahlte Gewinne

4: Aufwendungen

4 101 Kosten der Produktion

4202 Herstellungskosten

5: Ertrags- und Aufwandskonto

5 101 Umsatzerlöse

5102 Gewährte Rabatte

5 111 Verkaufssteuern

5121 Umsatzkosten

5131 Werbekosten

5141 Verwaltungskosten

5151 Finanzierungskosten

5201 Sonstige betriebliche Erlöse

5 2 11 Sonstige betriebliche Aufwendungen

5501 Sonstige Erlöse

5601 Sonstige Aufwendungen

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