Unlauterer Wettbewerb
Unlauter Wettbewerb...
kann jede Maßnahme, Erklärung oder Handlung sein, die gegenüber einem Wettbewerber und der beteiligten Öffentlichkeit
- irreführend,
- verboten
- wettbewerbsverzerrend
oder unbillig ist. Die Tücke steckt im Detail und erfordert ein hohes Maß an Sachkompetenz, soll denn ein richtiger Ansatz geschützt bzw. ein unrichtiger Ansatz abgewehrt werden.
Wir helfen Ihnen.