Unlauter Wettbewerb...

kann jede Maßnahme, Erklärung oder Handlung sein, die gegenüber einem Wettbewerber und der beteiligten Öffentlichkeit

- irreführend,
- verboten
- wettbewerbsverzerrend

oder unbillig ist. Die Tücke steckt im Detail und erfordert ein hohes Maß an Sachkompetenz, soll denn ein richtiger Ansatz geschützt bzw. ein unrichtiger Ansatz abgewehrt werden.

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