Abmahnung in der Post ?

Die Fälle sogenannter Abmahnfallen im Internet mehren sich. Seit der Erfindung des Geschäftsmodells der Abmahnung von angeblichen Urheberrechtsverletzungen im Internet boomt die Branche, die ohne ehrlos handelnde Rechtsanwälte nicht leben würde. Das Argument, die Verletzung von Urheberrechten zu ahnden, überzeugt in aller Regel nicht. Warum ? Weil die Sie abmahnenden Anwälte gegen die Tauschbörsen oder Portalbetreiber selbst in aller Regel nicht vorgehen. Dafür lebt eine ganze Anwaltsindustrie, die inzwischen wie ein Gewerbebetrieb organisert ist, von der Verfolgung von Bürgern.

Wir sprechen über das downloaden von Landkarten, Fotos, Beiträgen, Filmen und neuerdings auch das bloße anschauen von Filmen. Dabei vermeiden die Anbieter in der Regel jeden Schutz. Im Gegenteil: Sie wollen ja eine Verletzung verfolgen und das setzt voraus, dass der Zugang gefördert, nicht etwa zum eigenen Schutz berechtigter Interessen beschränkt wird.

Abmahnung in der Post ?

Anwaltlicher Rat kann, muss aber bei einer ersten Beratung nicht teuer sein. Jeder Anwalt wird Ihnen eine Beratung empfehlen, nicht jedoch die bloße Unterzeichnung der Ihnen mit der Abmahnung zugestellten "strafbeschwerten Unterlassungserklärung" mittels derer in der Regel noch weitere Maßnahmen und natürlich Kosten für Sie verbunden sein können.

Sprechen Sie mit uns nach Bereitstellung folgender Belege und Informationen:

1. Das Abmahnanschreiben mit allen Anlagen;

2. etwaiger Schrift- oder eMailwechsel;

3. Ihre Gründe zur Verteidigung.

Unterschätzen Sie bitte die Folgen einer Abmahnung nicht. Aus einem einzigen Vorfall können geschickte Anwälte schon mal 3 Fälle machen. Sie leben ja schließlich davon.

Urheberrechtsschutz

und Ideenschutz gehören zueinander und sind international und national geschützt. Dennoch: Kaum ein Rechtsgebiet wird täglich öfter verletzt und immer wieder müssen auch wir selbst feststellen, Opfer von Urheberrechtsverletzungen Dritter zu sein.

Unseren Werktitel "chinaproject" (*.de) haben bereits mehrere Anbieter schlichtweg "geklaut".

Als wir das Info-Portal www.firstlaw.de schufen, ahnten wir nicht, dass sich die internationale Öffentlichkeit nicht abhalten läßt, eben diesen Titel zu übernehmen, um sich mit den guten Ideen eines anderen zu schmücken.

Wir beraten und helfen Ihnen in vergleichbaren Fällen.

und was es noch gibt..

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