Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeitdfragen
Staatangehörigkeit des deutschen Ehepartners
Eine Heirat eines/einer Deutschen mit einem/einer Thailänder(in) führt nicht zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Das wäre nach noch schöner und wird von den Thais umgekehrt genau so gesehen.
Staatsangehörigkeit des thailändischen Ehepartners
Wer eine(n) Deutsche(n) heiratet, erhält allein durch die Eheschließung nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Voraussetzungen für eine spätere Einbürgerung auf Antrag sind für diese Personen jedoch erleichtert. Es dauert dann trotzdem noch rd. 5 Jahre bis zur Antragstellung im Regelfall.
Es ist insoweit erforderlich,
- unbeschränkt geschäftsfähig zu sein,
- die deutsche Sprache zu sprechen (Test bei einer anerkannten Prüfstelle)
- in die Gesellschaft integriert sein
- Treu zur Verfassung stehen und diese anerkennen
- am Orte seiner Niederlassung eine Wohnung Oder ein Unterkommen zu besitzen und
- in der Lage zu sein, dort sich und seine Angehörigen zu ernähren (Unterhalsfähigkeit).
Es dürfen keine Einbürgerungsgründe entgegen stehen, wie Verstöße gegen Strafgesetzes, das Ausländer- bzw. Zuwanderungsrecht etc.
Schließlich setzt die Einbürgerung eines Ausländers voraus, dass dieser seine bisherige Staatsbürgerschaft aufgibt. Eine doppelte Staatsangehörigkeit wird zukünftig nicht mehr anerkannt, wenn sie auch, vor allem bei Kindern bi-nationaler Eltern, nicht immer vermieden werden kann.
Zu warnen ist davor, nach dem Wechsel der Staatsangehörigkeit einen neuen Pass beim alten Staat zu beantragen. Dies führt automatisch zum Verlust der Staatsangehörigkeit. Da die alte aufgegeben wurde, gilt auch diese nicht mehr. Ergebnis: Es droht die Staatenlosigkeit.
Für die Miteinbürgerung von minderjährigen Kindern des thailändischen Ehegatten gelten ebenfalls vereinfachte Bedingungen.
Thailänder, die sich länger als acht Jahre legal in Deutschland aufhalten, haben einen eigenen persönlichen Anspruch auf eine erleichterte Einbürgerung. Eine gleichzeitige oder vorherige Eheschließung ist hierbei ohne Belang.
Für das Einbürgerungsverfahren wird eine Gebühr von ca. 300 € erhoben, für mit eingebürgerte Kinder beträgt sie ca. 50 €.
Staatsangehörigkeit der Kinder
Eheliche und damit leibliche Kinder erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im In- oder Ausland, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Staatsangehörigkeit bei nichtehelichen Kindern
Die Frage taucht wohl eher bei thailändischen Kindern auf und ist wie folgt zu beantworten. Voraussetzung der Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit ist die Anerkennung der Vaterschaft, die gerichtlich erzwungen werden kann. Dies muß bis zum 23. Lebensjahr des antragstellenden Kindes geschehen.
Bitte beachten Sie stets, dass wir hier lediglich allgemeine Fragestellungen ansprechen. Sonderfragen der Vererbbarkeit von Grundbesitz im Fall des Staatsangehörigkeitswechsels, Wehrpflichtsfragen oder Verfügungsfragen erfordern eine Sonderprüfung in jedem Einzelfall.