Haus-und WEG-Verwaltung
Haus- und WEG-Verwaltung
Die anwaltliche Vertretung in Miet- und Wohnungseigentumsangelegenheiten gehört zu den Standarddienstleistungen unserer Kanzlei seit ihrer Gründung, denn die Sorge um das Vermögen oder eigene Heim verbindet uns mit jedem Bürger, egal ob Mieter oder Vermieter.
Wir vertreten Miet- und WEG-Sachen bundesweit und übernehmen insoweit gerne auch die Haus- und Vermögensverwaltung im Rahmen der Vermögensverwaltung.
Zu unseren Auftraggebern und Mandanten gehören Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften jeder Größe aus dem In- und Ausland. Im Bereich der Vermögensverwaltung übernehmen wir auch die Vertretung in WEG-Versammlungen, führen diese durch und stehen für die Hausverwaltung zur Verfügung.
Hausverwaltung ist für uns in erster Linie Vermögensverwaltung und Vorsorge. Gestützt auf erfahrene Bürovorsteherinnen und Rechtsanwalts- und Notargehilfinnen sichern wir die Verwaltung und Buchführung im Sinne der WEG- und/oder Mietver- waltung. Hierbei können wir auf die Unterstützung fachkundiger Handwerksunternehmen aus eigenem Bestand zurückgreifen, die die Betreuung eines Mietobjekts von A bis Z sicher erledigen. Je nach Objekt erarbeiten wir eine kostengünstige Lösung, die vor allem sicherstellt, daß das Objekt seinen Wert für den Eigentümer und Nutzer behält.
Nur wenigen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentü- mern ist bekannt, daß die Hausverwaltung insbeson-dere durch Steuerberater oder Rechtsanwälte nicht nur Rechtssicherheit gewährleistet, sondern auch erhebliche Kostenvorteile haben kann, wenn neben der Abrechnung auch die Steuererklärung für eine Eigentümergemeinschaft erarbeitet werden soll, um nur ein Beispiel zu nennen.
Die Kosten für die anwaltliche Vertretung richten sich nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte, die für die Hausverwaltung für die in Berlin und in den neuen Bundesländern geltenden Sätzen, die um 5% der Bruttomietsumme zuzüglich Umsatzsteuer bzw. einer Pauschale für die WEG-Verwaltung liegen. Auf das Objekt kommt es an.
Einige Hinweise wollen wir uns in Verwaltungsangelegenheiten nicht ersparen:
Ein Verwalterwechsel nur aus Kostengründen sollte gut überlegt sein
Die Ablösung eines Verwalters aus wichtigem Grund ist die letzte Maßnahme, die ergriffen werden sollte.
Ein Hausverwalter ist nur so gut wie die Eigentümer, die kontrollierend hinter ihm stehen.
Ihr Vorteil: Ergebnisoptimierung
Der Vorteil einer eingespielten Vermögensverwaltung besteht im Ergebnis darin, daß sowohl Kosten gespart und der Leistungsinhalt erhöht werden. Zum Vorteil aller.
Einen Jahrzehnte alten Instandhaltungsrückstau vermögen auch wir nicht wegzuzaubern, wohl aber
- das Konfliktpotenzial im Mietbereich zu mindern
- die Substanz zu pflegen und damit auf Dauer auch Betriebskosten zu senken
- Budgets optimieren und dadurch die Leistung zu erhöhen
- den Leerstand durch kreativen Einsatz zu minimieren
- das Wohlgefühl im Objekt und damit die Zufriedenheit zu erhöhen