Maßnahmen zur Konkursabwehr
Unter Konkursabwehr verstehen wir die Beratung konkursgefährdeter Unternehmen oder ihrer Inhaber, Gesellschafter, Vorstände oder Geschäftsführer. Seit 1987 arbeiten wir vor allem auf dem Gebiet der Beratung durch den Konkurs sehr erfolgreich. Die Betreuung umfaßt die Insolvenzantragstellung bis zur Vertretung vor den Straf- und Zivilgerichten. In erster Linie kommt es uns natürlich darauf an, einen Konkurs zu vermeiden.
Unser Ziel ist es, den Gefährdeten eine wirtschaftliche Basis frei von strafrechtlichen oder haftungsrechtlichen Fragestellungen zu erhalten.
Wir verhandeln mit Schuldnern und Gläubigern mit dem Ziel, möglichst eine außergerichtliche Bereinigung der Verbindlichkeiten durch
Maßnahmen zur Insolvenzabwehr
Tilgungsvereinbarungen
Schuldenbereinigungsplänen
Moratorien
Forderungsverzicht oder Stundung
Aufstellung von Sanierungskonzepten
Aufstellung von Insolvenzplänen
Beteiligung
oder Vergleich
zu erreichen. Die Erarbeitung von Sanierungs- oder Insolvenzplänen nach Maßgabe des neuen deutschen Insolvenzrechts gehört ebenso zu unseren Schwerpunkten wie die Verteidigung in Straf- oder Arbeitsgerichtssachen aus Anlaß der Krise.
Unsere praktische Erfahrung auf dem Gebiete der Finanzgerichtsrechtsprechung kommt uns oft bei der Auseinandersetzung mit den Finanzämtern zugute, die in der Krise oft den Ausschlag geben.
Vor allem älteren Handwerkern und Unternehmern haben wir in der Vergangenheit den Nachweis führen können, daß es ein sinnvolles Leben auch nach dem Konkurs geben kann, wenn man sich sorgfältig auf das Verfahren einstellt. Wir empfinden und haben Verständnis dafür, was es heißt, wenn das Lebenswerk zerstört und die Rente über Nacht nicht mehr gesichert erscheint.
Arbeitsrechtsfragen sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen von erheblichder Bedeutung. Trempel & Associates sind Ansprechpartner sowohl für Fragen einer Massenkündigung als auch Einzelfallkündigung. Von anderen Fragen abgesehen.
Die Haftung von Ärzten, Krankenhäusern und Angehörigen der Heilberufe für Pflichtverletzungen
Vertretung in Ausschreibungsverfahren, einstweiliger Rechtsschutz und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Vertretung im privaten und öffentlichen Baurecht einschließlich Planungsrecht.
Zuhören, Untersuchen, Diagnostizieren, Lösungen finden und Durchsetzen: Das ist unsere Kunst bei der Bewertung von Praxen, Gründung, Auseinandersetzung und Übernahme
Mediation und Streitvermeidung sind unsere Maxime in der Hoffnung, vernünftige Lösungen zu finden. Wenn das nicht reicht, muß gestritten werden.
Die rechtzeitige Vorsorge auf den Erbfall gehört zu den kompliziertesten Gestaltungsaufgaben, denn Steuern sollen möglichst vermieden werden.
Existenzgründungsberatung aus einer Hand: Konzept, Betriebswirtschaft, Rechtsform und Finanzierung sind unser Thema.
Sichere Gestaltung und Sicherung Ihrer Rechte sind neben der Rechtsdurchsetzung unser Thema.
Haftungsfragen sind im Rechtsleben von grundsätzlicher Bedeutung.
Vermögensverwaltung, Anspruchsvertretung und Durchsetzung für Anleger, Eigentümer und Verwalter
Konkursvermeidung, Verfolgung von Ansprüchen aber auch Bereinigung von Krisensituationen
Grund- und Eigentumserwerb, Verwaltung, Planung und Gestaltung, Vertragsrecht
Gewerbliches- und Mietwohnrecht in der Praxis: Ansprüche und Wirklichkeit.
Rechts-, Steuer- und betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung aus einer Hand.
Buchhaltung, Bilanz, Berichtswesen und Steuererklärungen
Vertretung in Steuerstraf- und Ermittlungssachen: Von der verdeckten Gewinnausschüttung bis zur Steuerhinterziehung
Vertretung und Verteidigung in Strafsachen.
Wenn es um den Führerschein, die Strafe oder den Schaden geht.
Verkauf, Übertragung, Mergers & Acquisitions.
Das Thema "Vermögensrecht" und/oder "Klärung von Restitionsfragen" aus Anlaß der deutschen Einheit ist nocht nicht "Vergangenheit". Leider sind noch immer viele Verfahren offen und Restfragen zu kl...
Verwaltung von Wohnungseigentum, Vertretung in WEG-Versammlungen und Verwaltungskontrolle.
Sicherung des Wettbewerbs, gewerblichen Schutzrechten und Abwehr unberechtigter Inanspruchnahmen.
Öffentliches und privates Wirtschaftsrecht in der Praxis.
Vertretung geschädigter Gläubiger, Vorstände oder Gesellschaften gegenüber dem Staat oder Dritten.