Checkliste für China-Projekte

Checkliste: China

Checkliste für die Vorbereitung von Gemeinschaftsprojekten in China

Die nachfolgenden Hinweise stammen von einem im Chinageschäft seit 1978 tätigen Berater, der selbst ein Equity-Joint-Venture mit einem chinesischen Partner begründet und dieses seit Jahren erfolgreich durchlebt hat.

Die persönliche Beziehung und das daraus erwachsene persönliche Vertrauen erweist sich als das wichtigste Element in der durchgehend erfolgreichen Zusammenarbeit. Dennoch ist er wie sein chinesischer Partner der Auffassung, daß derartige Konstellationen noch lange die Ausnahme bleiben werden.

Hinweise bei Gründung von Joint-Ventures

Hinweise für die Errichtung eines Joint-Ventures (Equity or Contractual)

Unter Joint-Venture wird bei weiter Auslegung jedes unternehmerische Vorhaben mit einer möglichst gleichverteilten Risikolast verstanden. Dessen ungeachtet kann unter "gemeinsamen Risiko" oder "Gemeinschaftsunternehmen" eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten verstanden werden. Bezogen auf China wird zwischen der Zusammenarbeit in einem eigenen rechtsfähigen Unternehmen (equity) und einem Vertrags-Joint-Venture (contractual) unterschieden, welches lediglich Kooperationscharakter hat und nicht zur Errichtung einer neuen Firma führt. Das Kooperations-Joint-Venture legt die Grundlagen der Kooperation in einem gemeinsamen Vertragswerk fest, welches die wechselseitigen Rechte, Pflichten und Leistungen umfasst. Neben einer eigenen Tochterfirma (Wholy owned foreign enterprise) eignet sich ein kooperatives Joint-Venture für deutsche Unternehmen grundsätzlich am ehesten, die eigenen Ziele zu erreichen.

Eine eigene Präsenz, etwa durch eine Tochtergesellschaft oder die Möglichkeit, sich einen eigenen Partner zu suchen, sichert den Fortbestand des eigenen Engagements in China vor allem dann, wenn der vermeintlich starke indische Partner über Nacht seine Kraft oder aber "Möglichkeiten" verliert.

Grundsatz: Nie ein gemeinsames Unternehmen errichten !
Ausnahmen bestätigen die Regel.

Die nachfolgenden Hinweise sind nicht abschließend, sondern sollen allein der Vorbereitung eines Projekts dienen. Die Einbeziehung kompetenter Berater im In- und Ausland kann aufgrund dieser Hinweise nicht erspart werden.

Es ist in Bezug auf China stets von Anfang an sicherzustellen, daß ein eigenes Unternehmenskonzept aufgrund einer selbst erarbeiteten Unternehmensstrategie die Grundlage für jede Kontaktaufnahme mit dem Partner in China bildet.

Von chinesischen "Partnern" vorbereitete Unterlagen und Dokumente sind grundsätzlich - von wenigen Ausnahmen abgesehen, da hohes Risiko - kritisch zu prüfen und einer eigenen Überprüfung unterzuordnen.

Eiserne Regeln:

  • Wer nach China geht, weil man dort sein muß und sich in Zukunft Gewinne erhofft, hat schon verloren und sollte zuhause bleiben. Er hat in China nichts zu suchen. Ein Chinese würde die Finger von einem Geschäft lassen, daß nicht innerhalb von drei Jahren zu einem Totalgewinn führt !

  • Keinen Partner akzeptieren, der nicht ebensoviel Geld und Risiko investiert.

  • Keine "Ehe auf Dauer" ohne Prüfung.

  • Kein Vertragsabschluß oder Engagement aus der Bierlaune einer Delegationsreise heraus.

Folgende Punkte sollten bedacht werden:

Grundsatz:

Kein Projekt ohne die richtige Mannschaft. Betriebsblindheit sollte vermieden werden. Nur externe Berater sind in der Lage, etwaige konstruktive Fehler eines Projekts zu erkennen, da sie trotz des Interesses an dem möglichen Auftrag objektiv genug sind, um Schwachpunkte zu ermitteln, die manchmal deshalb im Unternehmen unter den Tisch fallen, weil die Mitarbeiter und Verantwortlichen des eigenen Hauses eigene Fehler selten in ihrer Tragweite überschauen können.

Daher:

  • Casting

  • Kontaktaufnahme mit den Auslandshandelskammern und Wirtschaftsabteilungen der Botschaften/Konsulate

  • Sichtung der Fördermittel und Beteiligungspartner (DEG, KfW, GtZ, EG, Bundesmittel)

  • Machbarkeits-Studie (Feasibility-Studie)

  • Due Diligence Prüfungen des Partners und Projekts, je nach Ziel: strategische, wettbewerbs- und marktorientierte, steuerliche, rechtliche, finanzwirtschaftliche Due Diligence

  • Schwächenanalyse

  • Steuerliches Konzept überprüfen (China, Deutschland, Drittlandbezug): Vorsicht: Kein DBA mit Hongkong !

  • Überprüfung von Außenwirtschaftsrestriktionen (Export-/Importverbote etc.)

  • Dual Use Restriction (Kriegswaffenexportverbot; Beschränkungen im Hochtechnologie- und IT-Sektor

  • Finanzierung etc.

  • Abstimmung des Vorhabens nach Maßgabe der Festlegungen des eigenen Risikomanagementsystems; gegebenenfalls Aufbau eines eigenen Systems nach Maßgabe des Aktiengesetzes

  • Whorst Case Study für den Fall des Totalverlusts: Rückzugsstrategien

  • Aufbau einer eigenen zielmarktorientierten Internet- und Marketing Strategie einschließlich der Erarbeitung einer auf den chinesischen Markt zugeschnittenen Strategie, die Marke, Firmenname, Produktnamen und deren Wirkung auf den Abnehmer im Zielland umfasst. Untersuchung der wesentlichen wirtschaftlichen Voraussetzungen des Projekts als Grundlage für die diversen Genehmigungsbehörden im Inland und Ausland und Kreditinstitute

  • Ziel:

Ausstiegsszenario zwingend...

Ohne ein Alternativkonzept oder Ausstiegsszenario ist jedes China-Engagement problematisch. Die Gefahr einer arglistigen Übervorteilung durch den chinesischen Partner ist nicht zu unterschätzen.

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