Ihre Rechte und Lasten als Wohnungseigentümer
sind nicht einfach wahrzunehmen, denn selten entscheiden Sie allein. Wir helfen Ihnen bei der Vertretung Ihrer Interessen in den Wohnungseigentümerversammlungen, gegenüber Verwaltern und Miteigentümern oder aber auch Mietern.
Verwalter von Wohnungseigentum wird nur beschränkt entlastet
Wir dem Wohnungseigentumsverwalter im Zusammenhang mit der Erläuterung und Genehmigung der Abrechnung Entlastung erteilt, so beschränkt sich die Entlastung auf das Verwalterhandeln, das in der Abrechnung seinen Niederschlag gefunden hat. Die Entlastung des Verwalters erfasst nur solche Vorgänge, die bei der Beschlussfassung darüber bekannt oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (BayObLG, 2Z BR 122/00)
Sondernutzungsrecht
Ein Sondernutzungsrecht kann schuldrechtlich nicht durch einseitigen Verzicht, sondern nur im Wege einer Vereinbarung gemäß 10 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgehoben werden (BGH V ZB 14/00 vom 13.09.2000).
Mehraufwandsgebühr
Eine Mehraufwandsgebühr zu Lasten derjenigen Wohnungseigentümer, die zur Erbringung ihrer Wohngeldzahlungen entgegen einer bestehenden Verpflichtung nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, kann nicht lediglich durch einen Verwaltervertrag begründet werden, wenn diesem nicht eine ausdrückliche, inhaltlich übereinstimmende Beschlußfassung der Eigentümerversammlung zugrunde liegt (OLG Hamm, 15 W 349/99 vom 28.2.2000).
Arbeitsrechtsfragen sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen von erheblichder Bedeutung. Trempel & Associates sind Ansprechpartner sowohl für Fragen einer Massenkündigung als auch Einzelfallkündigung. Von anderen Fragen abgesehen.
Die Haftung von Ärzten, Krankenhäusern und Angehörigen der Heilberufe für Pflichtverletzungen
Vertretung in Ausschreibungsverfahren, einstweiliger Rechtsschutz und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Vertretung im privaten und öffentlichen Baurecht einschließlich Planungsrecht.
Zuhören, Untersuchen, Diagnostizieren, Lösungen finden und Durchsetzen: Das ist unsere Kunst bei der Bewertung von Praxen, Gründung, Auseinandersetzung und Übernahme
Mediation und Streitvermeidung sind unsere Maxime in der Hoffnung, vernünftige Lösungen zu finden. Wenn das nicht reicht, muß gestritten werden.
Die rechtzeitige Vorsorge auf den Erbfall gehört zu den kompliziertesten Gestaltungsaufgaben, denn Steuern sollen möglichst vermieden werden.
Existenzgründungsberatung aus einer Hand: Konzept, Betriebswirtschaft, Rechtsform und Finanzierung sind unser Thema.
Sichere Gestaltung und Sicherung Ihrer Rechte sind neben der Rechtsdurchsetzung unser Thema.
Haftungsfragen sind im Rechtsleben von grundsätzlicher Bedeutung.
Vermögensverwaltung, Anspruchsvertretung und Durchsetzung für Anleger, Eigentümer und Verwalter
Konkursvermeidung, Verfolgung von Ansprüchen aber auch Bereinigung von Krisensituationen
Grund- und Eigentumserwerb, Verwaltung, Planung und Gestaltung, Vertragsrecht
Gewerbliches- und Mietwohnrecht in der Praxis: Ansprüche und Wirklichkeit.
Rechts-, Steuer- und betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung aus einer Hand.
Buchhaltung, Bilanz, Berichtswesen und Steuererklärungen
Vertretung in Steuerstraf- und Ermittlungssachen: Von der verdeckten Gewinnausschüttung bis zur Steuerhinterziehung
Vertretung und Verteidigung in Strafsachen.
Wenn es um den Führerschein, die Strafe oder den Schaden geht.
Verkauf, Übertragung, Mergers & Acquisitions.
Das Thema "Vermögensrecht" und/oder "Klärung von Restitionsfragen" aus Anlaß der deutschen Einheit ist nocht nicht "Vergangenheit". Leider sind noch immer viele Verfahren offen und Restfragen zu kl...
Verwaltung von Wohnungseigentum, Vertretung in WEG-Versammlungen und Verwaltungskontrolle.
Sicherung des Wettbewerbs, gewerblichen Schutzrechten und Abwehr unberechtigter Inanspruchnahmen.
Öffentliches und privates Wirtschaftsrecht in der Praxis.
Vertretung geschädigter Gläubiger, Vorstände oder Gesellschaften gegenüber dem Staat oder Dritten.