Erbrecht & Erbschaftssteuern
Testamente
Sie möchten ihren "letzten Willen" möglichst rechtssicher gestalten oder Ihre Rechte aus dem Nachlass Ihrer Familie sichern ? Dann sind Sie bei Trempel & Associates an der richtigen Adresse. Wir bieten Ihnen eine gestaltende Beratung auch unter steuerlichen Gesichtspunkten an. Allerdings empfehlen wir aus Gründen der Erfahrung und der unmittelbaren Bindungswirkung in der Regel, einen Erbvertrag abzuschließen, der mit Widerrufsklauseln ausgestattet wird, um zukünftigen Entwicklungen entsprechen zu können, die nicht Ihren Erwartungen bei Abschluss des Erbvertrages entsprachen.
Gerne empfehlen wir Ihnen auch den für Ihren Fall passenden Notar. Nicht jeder Notar passt auf jeden Fall.
Pekinger Testament
Das "Pekinger Testament" ist der Gestaltung deutsch-chinesischer Lebenspartnerschaften und Ehen zu verdanken und Ergebnis der internationalen Praxis von Trempel & Associates. Es regelt u.a. Fragen der Auflösung der chinesischen ehelichen Vermögensgemeinschaft unter Berücksichtigung von Vermögen in verschiedenen Ländern.
Enterbungen
Eine Enterbung eines Unwürdigen ist nach deutschem Recht nicht notwendig damit verbunden, auch einen Erben einzusetzen. Der Enterbte wird, soweit er berechtigt ist, auf den Pflichtteil verwiesen. Im Übrigen erbt an seiner Stelle z.B. der "Enkel", wenn nicht auch dieser enterbt werden soll.
Erbverträge
Komplexe Erbverträge, die rechtssicher und anfechtungsfest sein sollen, erfordern eine genaue Kenntnis Ihres wirklichen Gestaltungswillens und Zeit. Sehr viel Zeit.
Pflichtteilsrecht
Pflichtteilsfragen betreffen Vererbende und Erbende gleichermaßen. Immer wieder entsteht Streit. Gestalten Sie, z.B. durch klare Pflichtteilsregelungen oder besser noch: Verschenken Sie zur Minderung des Nachlasses frühzeitig und alle 10 Jahre wieder. Das lohnt sich auch steuerlich.
Pflichtteilsergänzung
Pflichtteilsergänzungsansprüche betreffen etwa alle 10 Jahre vor dem Todestag des Erblassers verfügten Schenkungen an Erben, die im Rahmen der Ermittlung der Bemessungsgrundlage des Pflichtteils hinzugerechnet werden.
Auslandsbezug
Sie leben in einer gemischt-nationalen Ehe, verfügen über Vermögen im Ausland oder erben selbst von einem Verwandten im Ausland oder mit anderer Nationalität ? Dann liegt ein Fall mit Auslandsbezug vor, der regelmäßig dazu führt, dass das internationale Privatrecht aller an dem Fall beteiligten Länder in die Betrachtung einzubeziehen ist.
Datenbanken im Internet
Ahnenforschung im Netz
Ahnenforschung Deutschland
Familienforschung online
Online-Datenbank der amerikanischen Mormonen
("Die Erbschleicher AG")
Die älteste Genealogieseite im Web (USA)
Ahnenforschung Cyndi Howells (USA)
Suche in Übersee
Sehr interessant für die Ermittlung der eigenen Familiengeschichte ist die Sichtung der Passagierlisten der Auswandererschiffe nach Amerika. Nicht selten stellt man fest, daß die eigene Familie in den USA sehr viel größer ist, als daheim.
Bei einem absehbaren Streit um das Erbe, ist die richtige Strategie und das richtige Auftreten zu Beginn der Auseinandersetzung entscheidend. Fordern Sie uns.
Zum Erbrecht in internationalen Verhältnissen siehe u.a. "Thailand"
Europäische Rechtsverordnungen
Die für den internationalen Zivilrechtsverkehr wichtigen Verordnungen bieten wir zum download an: Rom I - Verordnung (schuldrechtliche Verträge), Rom II Verordnung (Deliktsrecht, gesetzliche Haftung), Rom III Verordnung "Ehe- und Familienrecht", Rom IV "Erbrecht", Brüssel I Verordnung, "Zivilverfahrensrecht"), "Brüssel II Verordnung".