Gefahrenpunkt: Letter of Intent
Eine Absichtserklärung enthält in aller Regel auch in China eine "unverbindliche Grundlagenbeschreibung" der beabsichtigten Zusammenarbeit oder Projektrealisierung.
Dennoch: Aus einem "letter of intent" kann sich bereits im Einzelfall eine Verpflchtung ergeben, bestimmte Leistungen zu erbringen oder Forderungen zu erfüllen mit allen Konsequenzen im Falle einer schuldhaften und pflichtwidrigen Unterlassung.
Chinesen sind darüber hinaus selten bereit, die einmal niedergeschriebenen Grundlagen des LOI später noch einmal infrage zu stellen.
Legt im wesentlichen unverbindlich zunächst die näheren Ziele und ersten Schritte fest. Kann zugleich auch eine Aufgabenverteilung hinsichtlich der Klärung von Einzelfragen Rahmenvertrag beinhalten. Die Absichtserklärung sollte nur Vorgaben enthalten und keine Vertrauenstatbestände setzen. Kostenfolgen sind vorsichtshalber festzulegen und eine wechselseitige Inanspruchnahme auszuschließen.
Ziel: Klärung der Interessen und Beziehungen zwischen den kooperierenden Unternehmen/Ministerien (Branche, wirtschaftliche Zielsetzung, Unternehmenskonzept, Finanzierung, Technologie-Transfer, personelle Ausstattung, Abgrenzung der Aufgaben zwischen den Partnern)
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