Selbstanzeigen und Schutz vor Strafe

Eine Selbstanzeige gegenüber dem Finanzamt führt nach deutschem Steuerrecht unter bestimmten Umständen zur Straffreiheit in all den Fällen, in denen die Steuerhinterziehung infrage steht.

Das Finanzamt verwendet oft auch den Begriff der Steuerverkürzung, um den gleichen Tatvorwurf zu begründen. Problematisch wird bereits das Vorenthalten von Informationen, die für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen von Bedeutung sein könnten wie das Vorhandensein von Beteiligungen an Auslandsfirmen oder Konten etc.

Nach der Abgabenordnung und den vielen Spezialgesetzen ist jeder Steuerpflichtige zur unaufgeforderten Mitteilung von steuerlich relevanten Sachverhalten verpflichtet. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, was nicht selten der Fall ist, setzt sich der Steuerpflichtige der Gefahr besonderer Beobachtung aus, die regelmäßig mit Kontrollmaßnahmen verbunden ist. Oftmals werden relevante Vorgänge jahrelang untersucht bevor dann ein Fall für den Betriebsprüfer oder Staatsanwalt begründet wird.

Unter welchen Voraussetzungen hierbei anwaltliche Hilfe im Zusammenhang mit einer gezielten Selbstanzeige noch zur Straffreiheit führen kann, ist nach dem Gesetz zwar ansatzweise definiert. Der Einzelfall hat jedoch gewöhnlich seine Besonderheiten und muß beachtet werden.

Im Grundsatz muß eine Selbstanzeige vollständig sein und zur rechten Zeit erfolgen, d.h. bevor die Steuerhinterziehung vom Finanzamt selbst aufgedeckt wurde. Die Selbstanzeige befreit auch nur, wenn die verkürzte Steuer kurzfristig nachgezahlt wird.In den letzten Jahren stellen wir anhand der sich wandelnden Steuergesetzgebung fest, daß die Steuerflucht Allgemeingut ist.

Obwohl nach den Beschlagnahmeaktionen in deutschen Großbanken mit Bezug nach Luxemburg und den sich anschließenden Fahndungsmaßnahmen bereits viele Steuerflüchtlinge die Flucht in die Selbstanzeige und Rückführung der Zinserträge geflüchtet haben, steht die Steuerflucht selbst noch am Anfang und überrascht vor allem immer wieder die Erben, die plötzlich feststellen, daß sie unerwartet reich geworden sind.

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