Vertragsrecht in China
Vertragsrecht in China
Der Abschluß eines Vertrages hat in China noch immer nicht die Bedeutung wie in den Gesellschaften des Westens. Nicht, daß es keine Verträge gibt. Aber die Grundsätze "Verträge sind einzuhalten" und "Vertragsfreiheit" haben auf dem Hintergrund einer wenig entwickelten Zivilgesellschaft eine eigene Bedeutung.
Nicht selten wird ein Vertrag als ein Mittel zum Zweck in Schriftform verstanden. Größere Bedeutung wird dem "tool" "Vertrag" dann im Konfliktfall nicht immer beigemessen. Erwartet wird eine grundsätzliche Bereitschaft, auf geänderte Situation auch durch eine Vertragsanpassung zu reagieren.
Hinzu kommt, daß chinesische Unternehmen ungern lesen und sich aus diesem Grunde eher an staatlichen Mustern orientieren, die ihm die Arbeit erleichtern. Es soll auch Ausländer geben, die nicht anders handeln.
Rechtliche Grundlagen
Das Vertragsrecht wird im Inland nach den Allgemeinen Zivilrechtsgrundsätzen AGZ und dem Vertragsgesetz (1999) bestimmt.
Für den internationalen Warenhandel ist das UN-Kaufrechtsabkommen zu beachten.
Wir bieten Ihnen hier als Arbeitshilfe einige Musterverträge für den deutsch-chinesischen Rechtsverkehr.
Die Kunst der Vertragsgestaltung im China-Geschäft besteht darin, Handlungs- und Verhaltensanweisungen für den Konfliktfall festzuschreiben und gleichzeitig die elementaren Punkte festzulegen, die den Nachweis einer Vertragsverletzung durch die andere Seite führen helfen.