Scheidung und Unterhalt
Die Beratung und Vertretung in Ehe- und Familienangelegenheiten beschäftigt uns im Wesentlichen aus Gründen der Vermögenssicherung der Beteiligten. Sensible Fragestellungen erfordern insbesondere in Zeiten besonderer emotionaler Anspannung einen kühlen Kopf, Erfahrung und die Fähigkeit, Konflikte im gemeinsamen Interesse der Beteiligten sinnvoll zu lösen. "Mediation" ist hierbei ein Stichwort aus unserer Praxis.
Die Entscheidung zur Ehescheidung ist rasch getroffen. Die Folgen sind oft wenig bedacht.
Um so wichtiger ist es, den für den jeweiligen Fall richtigen Ansprechpartner und Vertreter zu finden, der auch bei der Feststellung, Geltendmachung und Durchsetzung berechtigter Ansprüche behilflich ist. Wir legen Wert darauf, daß Konflikte frühzeitig gemildert werden und die Beteiligten sich möglichst einvernehmlich und freundschaftlich auseinandersetzen. Natürlich können wir den Uneinsichtigen auch die Grenzen des eigenen Ansatzes vor Augen führen. Wenn es ums liebe Geld geht, wird so mancher harter Brocken gefügig.
Sinnvoll erscheint es immer, eine ehevertragliche Regelung zur Klärung wechselseitiger Interessen zu treffen. Hier können wir auf die Verbindung von Rechts- und Steuerberatung verweisen. Gerne stehen wir auch für Lösungen zur Verfügung, die den Erbfall betreffen.
Boris Becker hätte uns rechtzeitig fragen sollen. Tat er aber nicht. Zu den Konsequenzen geht es hier: Der Boris_Becker_Effekt
Scheidung und Unterhalt
eine Frau zur Sicherung der Waffengleichkeit eher einen Anwalt oder gar einen Spezialisten aus dem Steuerrecht wählen, um eine optimale Vermögensauseinandersetzung zu gewährleisten ? Die Fragen sind berechtigt. Einfache Antworten gibt es aber niemals. Es kommt halt auf jeden Einzelfall an. Glücklicherweise können wir für jede Fragestellung eine sowohl personelle als auch kompetente Lösung bieten.
Scheidung - Antrag und Verfahren
Sie möchten sich einvernehmlich scheiden lassen oder aber haben Fragen zu den Voraussetzungen oder möglichen Folgen einer Sie betreffenden Scheidung ? Gerne helfen wir Ihnen weiter. Je vernünftiger sich Ihre persönlichen Verhältnisse gestalten, desto einfacher wird die Lösung Ihres Problems oder die Beantwortung Ihrer Fragen. Nutzen Sie unsere Informationen auf der Seite "Scheidungsantrag".
Eheverträge / IPR
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Neues aus dem Familienrecht durch die Auslegungsregel No. 3 des Obersten Volksgerichts
Formular zur Erhebung der für den Scheidungsantrag erforderlichen Personendaten - Application of divorce basic information
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Die Haftung von Ärzten, Krankenhäusern und Angehörigen der Heilberufe für Pflichtverletzungen
Vertretung in Ausschreibungsverfahren, einstweiliger Rechtsschutz und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Vertretung im privaten und öffentlichen Baurecht einschließlich Planungsrecht.
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Mediation und Streitvermeidung sind unsere Maxime in der Hoffnung, vernünftige Lösungen zu finden. Wenn das nicht reicht, muß gestritten werden.
Die rechtzeitige Vorsorge auf den Erbfall gehört zu den kompliziertesten Gestaltungsaufgaben, denn Steuern sollen möglichst vermieden werden.
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Wenn es um den Führerschein, die Strafe oder den Schaden geht.
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Das Thema "Vermögensrecht" und/oder "Klärung von Restitionsfragen" aus Anlaß der deutschen Einheit ist nocht nicht "Vergangenheit". Leider sind noch immer viele Verfahren offen und Restfragen zu kl...
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Ansprüche und Nachträge wirksam durchsetzen ist nicht allein im Baurecht von Bedeutung...
Haftung und Inanspruchnahme illequider Gesellschaften
Arbitrage und Schiedsgerichtsbarkeit im In- und Ausland wie z.B. in China, Schweden, Russland, Brasilien.
In der Rubrik Kurzentscheidungen führen wir interessante Urteile, Beschlüsse oder Artikel auf, die grundsätzliche Bedeutung haben.
Die Haftung von Aufsichtsräten oder Vorständen bzw. Geschäftsführern von Kapital- oder Personengesellschaften ist immer Wieder Gegenstand von Grundsatzauseinandersetzungen, die wir bisher erfolgreich mitgestalten konnten. Zum Vorteil unserer Mandanten.
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