Das Scheitern von Projekten...
Das Scheitern von Projekten ...
Auslandsinvestitionen erfordern von den Unternehmen und Investoren eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen, wenn der nicht unerhebliche Aufwand zur Markterschließung nicht zu einem Verlust führen soll. Der Aufwand der Markterschließung ist vor allem für den Mittelstand erheblich und übersteigt nicht selten die eigenen Möglichkeiten. Dabei sind nicht nur die Kosten der Vorbereitung, sondern vor allem die der Umsetzungsphase und des laufenden Geschäftsbetriebs zu bedenken.
Bezogen auf das Engagement deutscher Firmen auf dem Hintergrund der Marktöffnung des Landes seit 1979 stellt sich für den erfahrenen Berater dennoch immer wieder die Frage, aus welchem Grunde immer noch die gleichen Fehler gemacht und die durchaus vorhandenen Möglichkeiten der kompetenten Beratung nur selten voll ausgeschöpft werden. In ganz Deutschland und Europa, aber auch in der Asien-Pazifik-Region selbst stehen dem interessierten Unternehmer heute kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, die gerne zu einer Beratung zur Verfügung stehen. Empfehlenswert ist es in jedem Fall, ein Casting zu nutzen.
China ist nicht nur weit von der Bundesrepublik Deutschland entfernt, weist sich durch erhebliche politische, sprachliche, kulturelle und ethnische sowie wirtschaftliche Unterschiede aus, sondern ist darüber hinaus ein latenter Risikomarkt, der in jeder Hinsicht auf Dauer, insbesondere im Vorfeld einer beabsichtigten Investition, unter Risikogesichtspunkten zu beurteilen und ständig zu kontrollieren ist.
Das mit dem Gesetz über die Kontrolle und Transparenz von Unternehmen (KonTrag) in Deutschland eingeführte und vornehmlich zunächst einmal für Aktengesellschaften geltende Gebot zur Einführung, Sicherung und Kontrolle eines bzw. des unternehmerischen Risikomanagementsystems strahlt auch auf die unternehmerischen Aktivitäten von kleineren oder mittelständischen Unternehmen in anderer Rechtsform (GmbH, Ltd., GmbH & Co KG etc.pp) mit nicht unerheblichen Konsequenzen für die Geschäftsleitungen aus, wenn es wie im Fall eines Auslandsengagements in China, um ein Land geht, in dem auf lange Sicht auf allen Gebieten des unternehmerischen Handelns mit ausgesprochen schweren Risiken für den unternehmerischen Erfolg gerechnet werden muß.
Die handelnden Geschäftsleitungen und Vorstände sind daher zukünftig insbesondere nach deutschem Gesellschafts- und Bilanzrecht gefordert, das für den in jedem Einzelfall ausreichende Risikomanagementsystem einzurichten, zu überwachen, fortzuschreiben und zu dokumentieren, wollen sie nicht zur Zielscheibe von Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft für die Verluste werden, die bei ordnungsgemäßen Aufbau eines Risikomanagementsystems hätten vermieden werden können.
Sich in China engagieren heißt noch immer und auf absehbare Zeit, sich in ein spekulatives Risiko zu begeben, dem man an sich nur äußerst professionell entziehen kann.
Es reicht bei weitem für ein Chinaengagement aus, wenn man sich auf die chinesische Begrifflichkeit für "Krise" = "Gefahr" und/oder "Chance" bezieht und dabei auf die bloße Chance hofft oder aber nur deshalb nach China will, weil die Konkurrenz dort auch schon ist, der Markt aufgrund der Bevölkerungszahl eine strategische Bedeutung hat oder aber Anfangsverluste eben hingenommen werden müssen. Für die Haftung bzw. Exkulpation (Haftungsbefreiung) reicht dieser vage Ansatz ebenso wenig wie für den geschäftlichen Erfolg.