Scheidungantrag
Einvernehmliche Scheidung
Eine online-Scheidung ist in Deutschland unzulässig. Scheidungen erfolgen auf der Grundlage eines Scheidungsantrags eines Rechtsanwalts durch das zuständige Familiengericht. Gleichwohl werben einige Rechtsanwälte mit diesem Service. Dies ist sowohl unzulässig als auch wettbewerbswidrig. Möglich ist es allerdings, ein Scheidungsverfahren durch digitale Hilfsmittel zu vereinfachen und damit die Kosten der Scheidung zu senken. Nicht in jedem Fall, denn das deutsche Recht verpflichtet Rechtsanwälte dem Grundsatz nach nach den gesetzlichen Gebühren abzurechnen. Die Bereitstellung der für einen Scheidungsantrag erforderlichen Personendaten durch die Nutzung des hier bereit gestellten Formulars kann das Ehescheidungsverfahren vereinfachen, beschleunigen und möglicherweise sogar erhebliche Kosten sparen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung, der einvernehmlichen Regelung aller anderen mit der Scheidung verbundenen Fragen (u.a. Unterhalt, Vermögensverteilung, Versorgungsausgleich*bzw. dessen Ausschluss, Wohnungsnutzung) können sich de Eheleute verständigen, dass nur der Antragsteller durch einen Rechtsanwalt vertreten wird, dessen Antrag der andere Ehepartner vor Gericht zustimmt.
Stichwort Versorgungsausgleich
Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch notarielle Vereinbarung ist möglich und empfiehlt sich stets dann, wenn beide Eheleute ausreichend im Alter versorgt sind. Bei nur kurzer Ehe von etwa 5 Jahren ist der Ausschluss des Versorgungsausgleichs ohne weiteres möglich, bei gemischt nationalen Ehen in aller Regel auch. Unzulässig oder unwirksam ist jedoch ein Ausschluss jedoch dann, wenn dies zu einer unbilligen Belastung des benachteiligten Ehegatten führen würde. Jeder Einzelfall liegt anders. Kommt ein Ausschluss durch notarielle Vereinbarung infrage, beschleunigt dies ein einvernehmliches Ehescheidungsverfahren erheblich.
Vollmacht Ehescheidung
Die Antragstellung auf Scheidung der Ehe bedarf einer besonderen Vollmacht.
Ich, (Vorname, Name, geboren am ....., Straße, PLZ Ort,..........Telefon, eMail..) erteile dem Rechtsanwalt Eberhard J. Trempel, Burggrafenstr. 3, 10787 Berlin die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit ( 81 ff. ZPO, 11, 114 FamFG).
Die Vollmacht umfasst insbesondere die Befugnis zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe beim zuständigen Familiengericht und die Bearbeitung der Scheidungsfolgesache Versorgungsausgleich sowie die Vertretung in allen mit der Ehescheidung verbundenen Rechtsfragen. Die Bevollmächtigte ist berechtigt, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen. Die Bevollmächtigte ist berechtigt, für die Vertretung in der mündlichen Verhandlung eine Untervollmacht an einen ortsansässigen Rechtsanwalt zu erteilen.
Mehrkosten entstehen mir dadurch nicht.
__________ (Ort), den _______________ Unterschrift.
Bitte senden uns Sie die Vollmacht mit gesonderter Post im Original und unterschrieben zu. Gerne können Sie die Vollmacht vorab mittels eMail zusenden.
Kosten der Scheidung
Der "Roland-Prozesskostenrechner" erlaubt Ihnen die Ermittlung der Sie möglicherweise betreffenden Kostenlast.Sind kostengünstige Scheidungen möglich ? Auf jeden Fall. Aber es kommt auf Ihre persönliche Situation an.