Typische Risiken internationaler Projekte

Typische Risiken internationaler Projekte

Der Erfolg im Auslandsgeschäft hängt von der Selbstdisziplin und Professionalität des Beraters und potentiellen Mandanten in der Umsetzung der Markterschließungsvorschläge ab. Die wesentlichen Fehler werden am Anfang gemacht und sind nur selten später zu korrigieren. Jede Nachlässigkeit im Vertrauen auf das gute Gelingen ist ebenso fahrlässig wie die Annahme, die Tätigkeit auf dem Markt der Zukunft wird sich langfristig schon als vorteilhaft erweisen. Die aus Erfahrungen gewachsene Praxis und die Hinweise für die Vorbereitung und Durchführung von Auslandsprojekten sind eine Richtschnur zur Risikominimierung. Ihre Berücksichtigung kostet Zeit und Mühe. Das Ergebnis sollte aber ein optimierter Projektansatz sein, der den Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann.

Auslandsaktivitäten erfordern von ihren Initiatoren eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen, wenn der erhebliche Aufwand der Markterschließung nicht zu einem Verlust oder Scheitern führen soll. Je nach Auftraggeber und Projekt sind die Projektentwicklungs- und Beratungskosten erheblich und übersteigen den Rahmen eines vergleichbaren Ansatzes in Deutschland um ein Vielfaches.

Das mit dem Gesetz über die Kontrolle und Transparenz von Unternehmen (KonTrag) in Deutschland eingeführte und vornehmlich zunächst für Aktiengesellschaften geltende Gebot zur Einführung, Sicherung und Kontrolle eines bzw. des unternehmerischen Risikomanagementsystems strahlt auch auf die unternehmerischen Aktivitäten von kleineren oder mittelständischen Unternehmen in anderer Rechtsform (GmbH, Ltd., GmbH & Co KG etc.pp) mit nicht unerheblichen Konsequenzen für die Geschäftsleitungen aus, wenn es wie im Fall eines Auslandsengagements um eine Risikoerhöhung geht, die um so größer ist, je unsichererer der Zielmarkt ist. Direktinvestitionen in Schwellenländern und Wachstumsmärkten sind Hochrisikogeschäfte. Der Mittelstand benötigt die Risikovorsorge, da ein Scheitern Existenzfragen für das Mutterhaus aufwerfen kann. Die eigene Internationalisierung bringt es mit sich, dass der potenzielle Berater am eigenen Objekt genau den Fragestellungen, Fehlern und Risiken ausgesetzt ist, die er selbst als Berater seinen Mandanten beantworten muss oder vermeiden will. Ein Blick auf die typischen Fehler von Unternehmen bei der Markterschließung kann insoweit hilfreich sein.

Je nach Ziel und Projekt ergeben sich erfahrungsgemäß folgende Hauptfehlerquellen, die durch gute Vorbereitung und Konzeptionierung vermieden oder beschränkt werden sollten:

  • unprofessionelles Vorgehen bei der Planung, Markt- und Themenerschließung

  • unterlassen einer Machbarkeitsstudie, Due Diligence, Rechtssicherungungenügende Vorbereitung und Organisationunterschätzen des Risikos von Vorlauf- und Anlaufkosten, Zeitaufwand

  • bermäßiges Vertrauen in den Standort, den lokalen Partner und die Rahmenbedingungen

  • hohe Kosten für die Zulassung, Produkteinführung, technische Standardisierung, wie z.B. (lokale) TÜV, VDE, ISO oder GS

  • Konflikte und Zusammensetzung des Markterschließungsteams

  • Vertragsleichtsinn oder fehlende Vertragstreuekeine Entwicklung eines auf das Zielland zugeschnittenes Produktions-, Vertriebs- und Dienstleistungsprofils Unzureichende sprachliche und kulturelle Präsentation: Name, Werbung, Schutzrechte, Internet,

  • Unzureichender Absatz, eCommerce, Vertrieb, Cashmanagement (z.B. Post)

  • keine Qualifikation und Bildung der "Mannschaft": Wer, weshalb, warum, Sicherung der interkulturellen Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit, praktische Erfahrung, Fähigkeit zum Dialog und Durchsetzung, fachliche und menschliche Qualifikation

  • unzureichende und oberflächliche "feasibility study", in bezug auf z.B.:

  • Projektkosten,

  • Personal,

  • Investition,

  • Eigenkapital, Rechte

  • Vertrieb,

  • Absatz,

  • Finanzierung, laufender Aufwand, Refinanzierung, Wettbewerbssituation, Produktionsfaktoren soziale Nebenkosten.

Länderrisiken

  • keine alternative Ablaufplanung, insbesondere fehlendes Ausstiegsszenariofehlendes Riskmanagement, Informations- und/oder Kontrollsystem

  • Orientierung auf nur einen Partner, ein Konzept

  • zu geringer Akquisitions- und Feldforschungsaufwand: Missachten bestehender Netzwerke und Verbindungen aber auch Interessen

  • Unterschätzen des Aufbaus einer eigenen "Seilschaft" ("Vitamin-B") zu schnelle Markterschließung ohne gleichzeitige Sicherung von Alternativen

  • Entfernung zum Beratungsmarkt bzw. Herkunftsland

  • Kulturdefizite und fehlerhaftes Personalmanagement des Investors, mangelnde Geduld, überhöhte Ansprüche der ausländischen Mitarbeiter, Verlust chinesischer Mitarbeiter

  • Äquivalenzstörungen bei Produktionsfaktoren: Arbeit, Energie- und Kosten

  • mangelnde Leistungsfähigkeit des ausländischen Partners,

  • Überschätzen der eigenen Kommunikationsfähigkeit

  • Ausfall der Kreditlinie oder Finanzierung; Finanzierung auf Devisenbasis, ungenügender oder ausgeschlossener Bezug von lokalen Krediten

  • Wegfall der Konzernunterstützung

  • Mißverständnisse und Defizite beim lokalen Partner

  • Illoyalität der Mitarbeiter und Partner

  • Probleme bei der Qualitätskontrolle und deren Sicherung

  • Probleme bei der Beschaffung von qualifizierten Arbeitnehmern

  • politische oder tariffäre Einflussnahme auf die Unternehmenspolitik im In- und Ausland

  • Störungen bei Bezug von Rohstoffen und Vertrieb von Produkten, Störung beim Absatz durch Betriebskostensteigerungen, Auflagen, Umweltschutzmaßnahmen, ausländerspezifischen Produktions- oder Vertriebsauflagen wie "Handelshemmnisse und Beschränkungen in bestimmten Branchen"

  • Unterlassen von erforderlichem Verwaltungshandeln: Antragstellung Steuervorteile, Investitionsförderung, Befreiungen etc.

  • Überbewertung von Sacheinlagen , (Land-) Nutzungsrechten

  • Überbewertung der Partnerkompetenz und gleichgerichteten Interessen: Stichwort: "Verträge sind geduldig und vor allem nicht immer bindend":

  • beiderseitiger Irrtum über die Geschäftsgrundlage und tatsächliche Begebenheiten, die für das gemeinsame Zusammenarbeiten bei Vertragsabschluß für grundlegend gehalten wurden

  • know how-Defizite auf ausländischer Seite: Technisches know how. Business know how, betriebliche Ablauforganisation, Vertrieb, Komplexität sowie Unerfahrenheit, marktwirtschaft- und betriebswirtschaftlich,

  • mangelnde Qualifikation des ausländischen Managements

  • Veränderung der allgemeinen Rahmenbedingungen im Lande und am Standort: Personalwechsel lokale Steuern, Abgaben, Mehraufwendungen -

  • Korruption (bis 20% der Investition oder "Neben- und laufende Kosten")

  • Unzureichender Rechtsschutz, unterentwickeltes Rechtssystem: "Recht auf dem Papier, Verletzung von Urheber-, Marken, Patent- und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, Vollstreckung, Verwertung, Insolvenz, Grundeigentum, absolute Rechte, ungenügende Verwertungsmöglichkeit von Sicherheiten

  • Staatliche Über-Reglementierung

  • Verdeckte Kosten und Ablaufhemmnisse wie Rücklagen- und Pensionsfonds

  • Unerwartete Preissteigerungen, Steuer- und Zollsteigerungen, hohe Nebenkosten, z.B. Telefon, Aufbau von Service- und Kontrollbereichen,

  • Staatliche und persönliche Eingriffe und nachträgliche Auflagen

  • Vertriebsbeschränkungen (tarifär, nichttarifär) in bezug auf Nebenleistungen, Wartung und Pflege von Anlagen, Servicedienstleistungen

  • Beratungsbeschränkungen im Investorenland /EG-Gesetzgebung, WTO

  • Naturkatastrophen, Epedemien (SARS)

  • Vertragshemmnisse, fehlerhafte Rechtsform oder Gestaltung des Vertriebs (Franchise noch verboten; Leasing erlaubt), Mängel im Kaufvertrag, Beschränkung durch Businesslizenz und eigenes Projekt

  • Mangelnde Planung: Soll-/Ist-Vergleich fehlt oder wird nicht aktualisiert

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