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Internationales

Bangkok: The regional hub in Asia

Bangkok: The regional hub in Asia

Berlin, Bangkok und Beijing werden von uns verbunden.

Die Welt wird täglich kleiner und immer mehr Unternehmen, Institutionen und Menschen benötigen eine kompetente Beratung und Vertretung weit über die Landesgrenzen hinaus.
Der globalen Herausforderung auf dem Gebiete der beratenden Dienstleistung tragen wir seit unserer Gründung Rechnung, wobei uns nicht nur das Bemühen um eine ständige Verbesserung der eigenen Expertise entgegenkommt, sondern auch die Anforderung an unsere Mitarbeiter neben mindestens 2 Fremdsprachen möglichst auch eine Doppelqualifikation vorzuweisen.

Auslandserfahrung ist selbstverständlich für uns. Und praktische Erfahrung, persönliche Expertise und fachliche Kompetenz gehören auf den Gebieten, die wir betreuen zu den assets unserer Arbeit.

Informationen, nützliche Kontakte, Adressen aber auch brauchbare News, Erfahrungen und Beiträge halten wir auf unseren Projekt- und Länderseiten für Sie bereit.

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Bangkok: The regional hub in Asia

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Berlin, Bangkok und Beijing werden von uns verbunden.

Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (gtai) Das Bundesministerium der Finanzen informiert auf seiner Internetseite über den Stand der Doppelbesteuerungsabkommen zum 1.1.2011. Das Merkblatt weist auch auf künftige DBA und laufende Verhandlungen hin. Seit dem 1.1.2011 sollen demnach neue Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen im Verhältnis zu Bulgarien, Malaysia, Mazedonien, Syrien und dem Vereinigten Königreich grundsätzlich anzuwenden sein. Einzelne DBA werden im Volltext unter dem folgenden Link vom Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung gestellt. Die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung ( United Nations Conference on Trade and Development , UNCTAD ) stellt auf Ihrer Internetseite Übersichten zur Verfügung, die für 194 Länder alle bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen aufzählen ( Country Lists of DTTs ). Weitere Informationen: Dmitry Marenkov, Tel.: 0228/24993-362, Email: dmitry.marenkov@gtai.de , Internet: www.gtai.de/recht

Europäische Rechtsverordnungen

Die für den internationalen Zivilrechtsverkehr wichtigen Verordnungen bieten wir zum download an: Rom I - Verordnung (schuldrechtliche Verträge), Rom II Verordnung (Deliktsrecht, gesetzliche Haftung), Rom III Verordnung "Ehe- und Familienrecht", Rom IV "Erbrecht", Brüssel I Verordnung, "Zivilverfahrensrecht"), "Brüssel II Verordnung".

Russia Desk

Olga Schneider

Olga Schneider

Russia Desk

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Wir sprechen Russisch.
Frau Olga Schneider aus unserem Russland-Sekretariar ist Ihre erster Ansprechpartnerin, wenn es um Fragen des deutsch-russischen Rechts- und Steuerverkehrs und die Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater geht. Sie nimmt Ihre Fragen auf und stellt für Sie den Kontakt zu einem Fachmann aus unserer Kanzlei her. Unsere Kollegen und Partner beraten Sie kompetent und effizient. Gerne helfen wir auch in Russland weiter, in dem wir Ihnen einen unserer qualifizierten Partner empfehlen, wenn wir eine zusätzliche Vertretung vor Ort für geboten halten.

Wichtiger Hinweis

Die Ihnen in dieser Internetpräsentation und Dokumentation zur Verfügung gestellten Daten und Basisinformationen sind das Ergebnis unserer langjährigen Tätigkeit und Begleitung des Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsgeschehens. Leider können wir trotz größt möglicher Sorgfalt nicht durchgehend eine zeitnahe und umfassende Kontrolle von Veränderungen berücksichtigen oder bearbeiten. Nicht selten überholen sich Erkenntnisse von heute durch neue Rechtsentwicklungen oder Rechtsentscheidungen.

Auf dem Hintergrund ständiger Veränderungen der Rechts- und Wirtschaftslage in der Welt können wir selbst bei sorgfältigster Prüfung und Vorsicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Obwohl diese Präsentation und Dokumentation mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann schon aus Gründen des Zeitablaufs eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Jeder Leser und Besucher wird gebeten, die ihn betreffenden Informationen und Angaben auf ihre Wirksamkeit und Voraussetzungen hin zu überprüfen. Das Studium dieser Dokumentation ersetzt nicht das Gebot einer besonderen Einzelfallberatung durch einen kompetenten Berater auf dem gewünschten Beratungsgebiet.

Wir haben unseren Schwerpunkt in der Beratung und strategischen Konfliktvermeidung. Unser primäres Selbstverständnis beinhaltet nicht die Datenpflege.

Eberhard J. Trempel, Trempel & Associates, Berlin, Spichernstr. 15, 10777 Berlin

Business Mission to Asia

Die Asien-Pazifik-Region gehört neben Südamerika, Russland (GUS), Türkei und Europa zu den Regionen, der wir uns in besonderer Weise verbunden fühlen.

In Vietnam haben wir in den Jahren 1992 bis 1996 einen Beitrag zum Aufbau des Gemeinschaftsbüros der Deutschen Wirtschaft geleistet. China ist seit 1978 "Kerngebiet" unserer Beratung" und Indonesien, Thailand, Malaysia und Burma gehören zu den Ländern, die wir im Verbund mit unseren Mitarbeitern und Partnern vor Ort begleitend betreuen. Regelmäßige Besuche, Delegations- und Kontaktreisen aber auch die Phasen der Projektplanung und Realisierung sorgten dafür, daß wir heute bereits über mehr asiatische Mandanten und Unternehmen in unserer Klientel verfügen als in umgekehrter Richtung. Wir sind trotz unserer Größe eine Adresse in Asien und stets in der Wahl, wenn es um die Errichtung einer Niederlassung in Deutschland oder Europa geht.

Useful Webinfos


Polen: Projektentwicklung in Nachbarland

Die Nähe zum östlichen Nachbarland Polen begründet viele Rechts- und Steuerrechtsfragen für In- und Ausländer. Wir begleiten Investitionen im Land und betreuen Käufer und Verkäufer auf beiden Seiten der gemeinsamen Grenze bei Immobilienprojekten, Verkäufen, Käufen oder Unternehmensgründungen. Einige unserer Praxisbeispiele können Sie der Webseite: www.berlin-house-service.de entnehmen.

Netzwerk International

Berliner Volksbank - Initiative International

Berliner Volksbank - Initiative International

Internationalisierung - N etzwerk Mittelstandsberatung

Im Netzwerk "Internationalisierung" der Berliner Volksbank e.G. sind Kunden Berater für Kunden und umgekehrt. Zielvorgabe: Wechselseitige Förderung der Internationalisierung des Mittelstands durch die Verknüpfung vorhandener Kontakte und Ressourcen ist das Ziel.

Trempel & Associates sind diesem Netzwerk beigetreten und unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen bei der Entwicklung eines internationalen Profils mit dem Ziel der Markterschließung im Ausland.

Internationaler Warenkauf

Anmerkungen und Grundsätze zum Internationalen Warenkaufrecht - UNCITRAL/CISG

Partnersuche

Partnersuche

Alle Fehler werden am Anfang einer Beziehung gemacht.

BOT-Projekte

BOT-Projekte

"Build, operate, transfer" - Ein Projektansatz von Trempel & Associates weltweit

Errichtung von Tochterfirmen

Errichtung von Tochterfirmen

Incorporation world wide ? Please contact us by mail

Olympiainitiative 2008

Olympiainitiative 2008

Trempel & Associates haben die Initiative der Deutschen Wirtschaft für eine Beteiligung an Projekten in Beijing und Qingdao begründet. Siehe Beijing2008.li

Joint-Venture-Beratung

Joint-Venture-Beratung

Ein Joint-Venture sollte nur von "gleichen" Partnern mit gleichen Chancen und Erwartungen eingegangen werden.

Geheimhaltungsverträge

Geheimhaltungsverträge

International Secrecy & Confidentional Agreements: China, China, China, Taiwan, Vietnam & others

Cultural Due Diligence

Cultural Due Diligence

Globalisierung bedeutet, auf jedem Markt der Welt zu hause zu sein. Dies setzt voraus, den örtlichen kulturellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten zu entsprechen oder es doch zumindest zu versuchen

Ägypten

Ägypten

Der nordafrikanische Wirtschaftsraum, allen Partnern voran Ägypten, gewinnt mit den großen Herausforderungen der Globalisierung zunehmend eine erhebliche Bedeutung. Trempel & Associates haben sich ...

Brasilien

Brasilien

Aqui se fala portugues ! O Brasil e nossa pais querida !

Bulgarien

An der Schwelle zu Europa: Bulgarien, ein schwieriger, aber durchaus interessanter Standort

China

China

Doing Business and legal service in China ! Investment, Consulting, Strategy.

Finnland

Wirtschaft, Recht und Steuern

Griechenland

Griechenland

Die Akropolis in Athen. Standort unserer Partnerkanzlei.

Israel

Deutsch-Israelischer Wirtschaftsrat gegründet

Internationaler Warenkauf

Anmerkungen und Grundsätze zum Internationalen Warenkaufrecht - UNCITRAL/CISG

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Olympiainitiative 2008

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Joint-Venture-Beratung

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Cultural Due Diligence

Cultural Due Diligence

Globalisierung bedeutet, auf jedem Markt der Welt zu hause zu sein. Dies setzt voraus, den örtlichen kulturellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten zu entsprechen oder es doch zumindest zu versuchen

Vertriebsaufbau

z.B. in China - Marktsegment Automobilindustrie

Internationales Erbrecht

Trempel & Associates beraten Sie im internationalen Erbrecht: Erbrecht gemischt nationaler Ehepartner, Erbschaft im Ausland, Testamentsgestaltung, Erbverträge, Gemeinsame Testamente uvm.

Erbschaftsteuer 2008 - Deutschland & Österreich

BMF-online: Neues zum Thema "Erbschaften": Keine Doppelbesteuerung mit Österreich

Begrenzte Weiteranwendung des gekündigten Erbschaftsteuer-DBA geplant
Vertragsunterzeichnung
Es handelt sich um das Vertragsgesetz, mit dem auf deutscher Seite das "Abkommen vom 6. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung [Glossar] auf dem Gebiet der Erbschaftsteuern bei Erbfällen, in denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1.August 2008 verstorben ist" umgesetzt wird. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hatte mit Urteil vom 7. März 2007 das österreichische Erbschaftsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt; es ist Ende Juli 2008 außer Kraft getreten. Auf Beschluss des Bundeskabinetts hatte Deutschland zuvor das zwischen Österreich und Deutschland bestehende - und nur jeweils zum Jahresende kündbare - Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftsteuern vom 4. Oktober 1954 (ErbSt-DBA) zum 31. Dezember 2007 durch Kündigung beendet. Hätte es nach Außerkrafttreten der österreichischen Erbschaftsteuer weiter gegolten, so hätte dies in erheblichem Rahmen zu Nichtbesteuerung deutscher Erben bzw. Nachlässe geführt. Für die verbliebene Geltungsdauer der österreichischen Erbschaftsteuer in 2008 bestand daher die Möglichkeit einer Doppelbesteuerung mit deutscher und österreichischer Erbschaftsteuer. Dies soll vermieden werden, indem für die in diesem Zeitraum eingetretenen Erbfälle die Anwendung der Vorschriften des außer Kraft getretenen ErbSt-DBA 1954 durch beide Staaten erfolgen wird.

Weitere Informationenäü Download: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschlandund der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern bei Erbfällen, in denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1. August 2008 verstorben ist [PDF, 122 KB]
Die online-Information des BMF vom 21.1.2009 trägt dem Umstand Rechnung, daß sich Deutschland im Wettbewerb mit Österreich, das eine Erb- und Vermögensteuer als verfassungswidrig abgeschafft hat, behaupten muß. Das neue Erbschaftsteuergesetz in Deutschland hat es in sich. Gefährdet ist nunmehr der gesamte Mittelstand bzw. die Erben von Betrieben, Praxen und Unternehmen.

Berlin - "Doing Business in Europe"

- Rechtsanwälte Steuerberatung - Fachanwälte für Steuerrecht - - Lawyers & Certified Tax Lawyer`s -


DESAFIOS PARA O FUTURO
Os desafios do trabalho de consultoria nas Áreas Jurídica, Fiscal e de Econômica tornam-se maiores e mais complexos devido à revolução na área de informação tecnológica. À medida em que o mundo se estreita, as interrogativas e os atuais problemas, em contrapartida, aumentam.

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"Investment in Germany": IIC "Industrial Investment Council" offers a wide range of investment incentives in eastern Germany. Legal and tax issues on real estate acquisitions.




. Tel: 0049-30-212486-0 oder email: trempellaw@yahoo.de oder info@trempel.de "

Arbitrage in China

Challanging China ! Yes we do

Challanging China ! Yes we do

Trempel & Associates in China

Die Rechtsdurchsetzung von Ansprüchen in China ist neben dem gewerblichen Rechtsschutz das Dauerthema für deutsche und internationale Unternehmen im China-Geschäft. Ansprüche vor Schiedsgerichten wie der CIETAC oder Zivilgerichten durchsetzen ist eine Herausforderung. Trempel & Associates sind seit Jahren sowohl in Schiedsgerichtsverfahren als auch bei der Vollstreckung von Schiedssprüchen in China und nicht nur dort aktiv tätig. Keine einfache Aufgabe auf einem immer wieder spannenden und eigentümlichen Markt. Unsere Erfahrungen sind positiv. Fordern Sie unsere Darstellung des chinesischen Arbitrage-, Zivil- und Vollstreckungsrechts an.

Betrug in den Emiraten


Vereinigte Arabische Emirate
Die "beliebtesten" Betrugsmethoden im Investitionsbereich (gtai) Bereits seit einiger Zeit mehren sich Fälle, bei denen Investoren auf durchaus professionell ausgeführte Betrugsmethoden in Zusammenhang mit angeblichen Investitionsmöglichkeiten in den Vereinigten Arabischen Emiraten hereinfallen. Die Dubai Financial Services Authority (DFSA) unterhält aus diesem Grund bereits seit einiger Zeit eine Webseite, auf der sie jeweils vor den neuesten Betrugsvarianten warnt. Um Investoren weiter zu sensibilisieren, hat die DFSA nun eine Publikation mit dem Titel " How to Avoid Being Scammed herausgegeben. Die Warnhinweise der DFSA können Sie hier abrufen; die Publikation "How to Avoid Being Scammed steht ebenfalls zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen: Niko Sievert, Tel.: 0228/24993-367, Email: niko.sievert@gtai.de , Internet: www.gtai.de/recht

China: Öl-, Gas- und Energiewirtschaft

Wenn es um die Themen Energie, Erdöl, Gas, Wasser, Müll oder Betreibermodelle im In- und Ausland geht, sind Sie bei Trempel & Associates richtig. Unser Netzwerk in Deutschland und beispielsweise Indien, Iran, China, Indonesien, Brasilien, Kanada oder Thailand ist professionell auf das Thema "Firmengründung und Beteiligung" in beiden Richtungen ausgerichtet. Die Erfahrungen der Restruktutierung der ostdeutschen Energiewirtschaft und im Bereich des Sonderreferats der Treuhandanstalt zum Vertragscontrolling qualifiziert uns für die alltäglichen Rechts- und Steuerfragen des Unternehmensalltag und für das strategische Geschäft im In- und Ausland gleichermaßen. Durch gezielte Forenveranstaltungen und Branchenbetreuungen stellen wir unseren Mandanten eine Plattform auf den Zielmärkten des Unternehmens zur Verfügung, das gleichzeitig für die politische Absicherung des Engagements beiträgt. Auf schwierigen Märkten eine nicht zu unterschätzende Aufgabenstellung.

Unsere Kollegin in Brasilien

Advogada Celia Candida Marcondes ist unsere Empfehlung für Fragen des brasilianischen Wirtschafts-, Handels- und Steuerrechts. Sachgebiete: Compra de empresa no Brasil/Unternehmenskäufe:

Cuidados: Grundstücksgeschäfte - Aquisição do imóvel (propriedade e problema ambiental)Dívidas, ações e compromissos pendentes
Steuerrechtsfragen, Fisco + Governo
Arbeitsrecht, Funcionários
Produkt- und Markenregistrierung/Produtos + registro
Marca + registros.

Kontakt: Sao Paulo
Rua Augusta, 2.676 13 e 22 and. ,
ZIP/Cep. 01422-000, Capital SP. Brasil.
Tel. +55.11.7137.9566
Fax.+55.11.3081.3418 office
Tel. +55.11.3057.3700 (home)
eMail: celiamarcondes@gmail.com

Unser portugiesisches Profil können Sie hier einsehen. Einen kleinen Vermerk über Fragen der Rechtsberatung mit Brasilienbezug können Sie mit diesem Link erreichen.

Due Diligence & Acquisition

Sie möchten ein Unternehmen, einen Betrieb oder eine gemischt genutzte Immobilie erwerben und sind sich unsicher, ob die Verkäuferangaben über den Zustand und die Eigenschaften des Zielobjekts zutreffend sind ? Wir begleiten Sie mit der Durchführung einer professionellen Due Diligence auf rechtlichem, finanziellen und steuerlichem Gebiet. Und wenn es sein muss, können wir auch für die technische Überprüfung Vorsorge treffen. Erfahrung auf diesem Gebiet ist nützlich. Auch die Verträge müssen stimmen.

You want to acquire a German company, real estates or any other target of interest in Germany and need to verify the intended investment/purchase based on a professional due diligence in respect of legal, tax or financial issues ? A due diligence report by Trempel & Associates might be not only helpful but urgent useful.

Invest in Singapur

Der Stadtstaat Singapur ist beliebter Holding-Sitz deutscher Unternehmen in der Region Süd-Ost-Asien.
Nach der Novellierung des Steuerrechts in Europa verliert Singapur viele Anleger an Hong Kong, die bisher in Singapur einen sicheren Hafen sahen. Siehe "Beiträge und Schriften".

Invest in Singapur

Singapur: Einkommen-, Körperschaft- und Mehrwertsteuerrecht Überblick über die Steuerarten/Von Dr. Sven Klaiber und Frauke Schmitz-Bauerdick LL.M. Bonn (gtai) - Hauptsteuerarten in Singapur sind neben einer Individualeinkommen- und Körperschaftsteuer die Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen und Waren (Goods and Service Tax). Es bestehen umfangreiche Steuerförderprogramme, die die Ansiedlung neuer Unternehmen fördern und die Wettbewerbsfähigkeit Singapurs steigern sollen. www.gtai.de/recht

Gesellschaftsrecht in Singapur: Kapitalgesellschaften Gesellschaftsformen, Gründungsverfahren, Gesellschaftskapital/Von Dr. Sven Klaiber und Frauke Schmitz-Bauerdick LL.M. Bonn (gtai) - Das Recht der Kapitalgesellschaften (companies) unterliegt dem ursprünglich dem malaysischen Gesellschaftsrecht nachgebildeten Companies Act (CA), welcher wiederum auf englischem Gesellschaftsrecht beruht. Seit 1967 hat das singapurische Recht sich jedoch von diesen Vorgaben emanzipiert und ein eigenständiges, durch fortlaufende Reformen umfassend modernisiertes Gesellschaftsrecht geschaffen.

Gesellschaftsrecht in Singapur: Personengesellschaften Partnership und Limited Partnership/Von Dr. Sven Klaiber und Frauke Schmitz-Bauerdick LL.M. Bonn (gtai) - Das singapurische Gesellschaftsrecht stellt in der Hauptsache fünf Gesellschaftsformen zur Verfügung: Die partnership (Personengesellschaft), die limited partnership, die limited liability partnership (LLP) sowie die Kapitalgesellschaft, die als private oder als public company errichtet werden kann. Ausländische Investoren können in Singapur zudem noch mittels einer Repräsentanz oder einer unselbständigen Niederlassung tätig werden.

Investitionsrecht in Singapur
Lokale Beteiligung nicht zwingend vorgeschrieben/Von Dr. Sven Klaiber und Frauke Schmitz-Bauerdick LL.M. Bonn (gtai) - Singapur rangiert seit vielen Jahren in den bekanntesten Wirtschaftsrankings der Welt als Investitionsstandort an erster oder oberer Stelle. Tatsächlich sind die Investitionsbedingungen durchaus ideal. Ein stabiles und modernes Rechtsumfeld, investitionsfreundliche Gesetzgebung und Verwaltung, kaum Korruption und eine geographisch günstige Lage sind die Eckpfeiler einer soliden wirtschaftlichen Entwicklung, welche auch im Ausland geschätzt wird. www.gtai.de/recht

Kartell- und Wettbewerbsrecht in Singapur Wettbewerbsverzerrende Absprachen, marktbeherrschende Stellung, Fusionskontrolle/Von Dr. Sven Klaiber und Frauke Schmitz-Bauerdick LL.M. Bonn (gtai) - Das Wirtschaftsrecht Singapurs war über einen langen Zeitraum vom Grundsatz des freien und von behördlichen Kontrollen und Vorgaben weitgehend unbehinderten Marktes geprägt. Dieses Diktum wurde 2004 durch den Erlass eines an englischen Vorgaben orientierten Wettbewerbsgesetzes eingeschränkt, um ein gesundes Wachsen des singapurischen Marktes weiter zu befördern. www.gtai.de/recht

Gewerblicher Rechtsschutz in Singapur Patentrecht, Markenrecht, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht/Von Dr. Sven Klaiber und Frauke Schmitz-Bauerdick LL.M. Bonn (gtai) - Singapur hat im Jahr 2004 sein System des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere das Patent- und Warenzeichenrecht, umfassend reformiert und modernisiert. Auch ist der Stadtstaat Mitglied zahlreicher internationaler Übereinkommen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutz. Die Qualität des singapurischen Systems des gewerblichen Rechtsschutzes spiegelt sich im Ranking des Global Competitiveness Reports 2010/11 des World Economic Forums wieder, der Singapur in dieser Sparte einen hervorragenden dritten Platz zuerkennt. www.gtai.de/recht

Handelsvertreter und Eigenhändler in Singapur
Commercial Agent und Distributor/Von Dr. Sven Klaiber und Frauke Schmitz-Bauerdick LL.M. Bonn (gtai) - Singapur hat keine eigenen Regeln zum Vertriebsrecht normiert, weshalb die Common Law-Grundsätze zum Recht des Handelsvertreters (commercial agent) und des Eigenhändlers (distributor) anwendbar sind. Das Vertragsverhältnis zwischen Prinzipal und Handelsvertreter oder Eigenhändler ist also weitestgehend abhängig von einer entsprechend sorgfältigen vertraglichen Ausgestaltung. www.gtai.de/recht

Sicherungsmittel in Singapur Eigentumsvorbehalt, Mietkauf, Chattel Mortgage/Von Dr. Sven Klaiber und Frauke Schmitz-Bauerdick LL.M. Bonn (gtai) - Im Geschäftsverkehr mit Singapur stehen dem deutschen Exporteuer eine Reihe an Sicherungsmitteln zur Verfügung. Dem Recht Singapurs auch bekannt ist der klassische sowie der verlängerte Eigentumsvorbehalt - allerdings müssen die lokalen Wirksamkeitserfordernisse eingehalten werden. Als weitere Sicherungen finden chattel mortgages und fixed oder floating charges Anwendung. www.gtai.de/recht

Kaufrecht in Singapur Kollisionsrecht, Gewährleistung, Verjährung/Von Dr. Sven Klaiber und Frauke Schmitz-Bauerdick LL.M. Bonn (gtai) - Allgemeine zivilrechtliche Tatbestände sind weitgehend nicht durch kodifiziertes Recht, sondern durch Common Law geregelt. Auch im Bereich des Kollisionsrecht gelten Common Law-Regeln. Das Warenkaufrecht hingegen findet eine gesetzliche Regelung durch den Sale of Goods Act, welcher auf dem entsprechenden englischen Sale of Goods Act aus dem Jahr 1979 beruht. www.gtai.de/recht

Singapur - Allgemeine Rechtslage
Rechtsetzungsbefugnis und Rechtsquellen/Von Dr. Sven Klaiber und Frauke Schmitz-Bauerdick LL.M. Bonn (gtai) - Die Republik Singapur ist ein Paradebeispiel dafür, wie ein Staat durch Marktöffnung und Teilnahme am internationalen Handel profitieren und volkswirtschaftliche Prosperität gewinnen kann. Dies spiegelt sich auch in den jährlich durch die von der Weltbank erstellten Wirtschaftsrankings wieder. So belegt Singapur seit Jahren Rang 1 des Doing Business Reports der Weltbank und gilt als investitionsfreundlichster Standort der Welt. www.gtai.de/recht

Schiedsgerichtsbarkeit in Singapur Anerkennung ausländischer Schiedssprüche/Singapur International Arbitration Centre/Von Dr. Sven Klaiber und Frauke Schmitz-Bauerdick LL.M. Bonn (gtai) - Singapur verfügt über eine hervorragende Schiedsgerichtsbarkeit. Hervorzuheben ist hierbei vor allem das Singapore Arbitration International Centre (SAIC). Das SAIC gilt als eines der renommiertesten und anerkanntesten Schiedsgerichte weltweit. In Asien hat es sicherlich eine Vorrangstellung inne und ist insbesondere im deutsch-chinesischen Geschäftsverkehr bevorzugte Schiedsinstitution. www.gtai.de/recht

Rechtsverfolgung in Singapur Gerichte, Kosten, Anwaltspflicht/Anerkennung von Urteilen/Von Dr. Sven Klaiber und Frauke Schmitz-Bauerdick LL.M. Bonn (gtai) - Das Rechts- und Gerichtssystem Singapurs hat sich aus dem im Zuge der Kolonialisierung Singapurs übernommenen englischen System heraus entwickelt. Wesentliche Rechtsfiguren des englischen Zivilprozessrechts wie das Pre-Trial-Proceeding finden sich auch Singapur wieder. Allerdings hat sich das Zivilprozessrecht Singapurs im Laufe der Zeit emanzipiert, so dass in Einzelfragen ein vom englischen Recht unabhängiges Regime besteht. www.gtai.de/recht

Singapur: Internationales Steuerrecht
Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens/Von Dr. Sven Klaiber und Frauke Schmitz-Bauerdick LL.M. Bonn (gtai) - Singapur erhebt Steuern aufgrund geschriebenen Steuerrechts. Somit ist in steuerlicher Hinsicht die richterliche eigenständige Rechtsgestaltungskompetenz, welche der Richterschaft in anderen Rechtsgebieten nach den Vorgaben des Common Law zusteht, eingeschränkt. Wesentliches Steuergesetz ist dabei der durch das jeweilige Haushaltsgesetz (Budget) alljährlich modifizierte Income Tax Act (ITA). www.gtai.de/recht

Singapur: Zweigniederlassung und Repräsentanz Branch Office oder Representative Office?/Von Dr. Sven Klaiber und Frauke Schmitz-Bauerdick LL.M. Bonn (gtai) - Ausländische Investoren, die sich nicht in Form einer eigenständigen Gesellschaft niederlassen wollen, können in Singapur auch eine Repräsentanz oder eine unselbständige Niederlassung errichten. Unterschiede zur selbständigen Niederlassung bestehen insbesondere hinsichtlich der Gründungformalitäten, des Umfangs der möglichen Geschäftstätigkeit sowie der Haftung für Verbindlichkeiten, die durch die unselbständigen Unternehmungen begründet wurden. www.gtai.de/recht

Verbraucherschutzrecht in Singapur Consumer Protection (Fair Trading) Act und Mietkauf/Von Dr. Sven Klaiber und Frauke Schmitz-Bauerdick LL.M. Bonn (gtai) - Rechtsgrundlage des allgemeinen Verbraucherschutzrechts ist der 2004 in Kraft getretene und 2008 überarbeitete Consumer Protection (Fair Trading) Act (CPFTA). Der CPFTA wird ergänzt durch eine Reihe von Einzelerlassen, beispielsweise den Consumer Protection (Fair Trading) (Cancellation of Contracts) Regulations oder den Consumer Protection (Fair Trading) (Opt-out Practices) Regulations aus dem Jahr 2009. www.gtai.de/recht

Singapur: Allgemeine Geschäftsbedingungen und Produkthaftung
Singapur: Allgemeine Geschäftsbedingungen und Produkthaftung/Von Dr. Sven Klaiber und Frauke Schmitz-Bauerdick LL.M. Bonn (gtai) - Auch Singapur hat den Verbraucherschutz zu einem wesentlichen Ziel erklärt. Hierbei wichtige Schutzelemente sind das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Consumer Protection (Fair Trading) Act. Allerdings gibt es in Singapur bislang keine dem deutschen Produkthaftungsrecht im Umfang vergleichbare Regelung; vielmehr ist bei regelmäßig auf das allgemeine Deliktsrecht oder vertragliche Ansprüche zurückzugreifen. www.gtai.de/recht

Arbeits- und Sozialrecht in Singapur Abschluss eines Arbeitsvertrages auch mündlich möglich/Von Dr. Sven Klaiber und Frauke Schmitz-Bauerdick LL.M. Bonn (gtai) - Hinsichtlich der Höhe der Lohnkosten hält sich Singapur zwar hartnäckig an der Spitze der ASEAN-Staaten, kommt aber an die Beträge der Standortrivalin Hongkong nicht heran. Wie in sonstigen Wirtschaftsbereichen, setzt die Regierung Singapurs auch auf dem Arbeitsmarkt auf freie Marktkräfte. Das Schutzniveau des deutschen Arbeitsrechts wird bei weitem nicht erreicht. www.gtai.de/recht

Emirate

Katar Neuerung im Bereich des Aufenthaltsrechts (Quelle: gtai) Katar wird auch in absehbarer Zukunft nicht genügend qualifizierte einheimische Arbeitskräfte haben. Ein verschwindend geringer Anteil der einheimischen Arbeitskräfte arbeitet in der Privatwirtschaft; der Rest ist entweder im öffentlichen Dienst beschäftigt oder arbeitet nicht. Die Abhängigkeit der katarischen Wirtschaft von ausländischen Arbeitnehmern ist der katarischen Regierung bewusst. Aus diesem Grund versucht die Regierung vermehrt Unternehmen zur Einstellung einheimischer Arbeitnehmer anzuhalten. Allerdings ist dies ein langfristiger Prozess, so dass sich die Regierung bewusst ist, dass zumindest mittelfristig zur Aufrechterhaltung des Wirtschaftswachstums ein hoher Anteil ausländischer Arbeitskräfte erforderlich sein wird. Aus diesem Grund hat die Regierung einige Erleichterungen im Rahmen des Aufenthaltsrechts eingeführt und beabsichtigt darüber hinaus eine weitere Vereinfachung der an die Aufenthaltsgenehmigung geknüpften Voraussetzungen. Grundsätzlich wendet Katar, wie auch die meisten anderen Golfstaaten, das sogenannte Sponsorship-System an. Dieses ist sehr rigide und schränkt ausländische Arbeitskräfte in ihrer Arbeitnehmerfreizügigkeit stark ein. Unter anderem benötigt ein ausländischer Arbeitnehmer einen inländischen Sponsor, um in Katar arbeiten zu können. Die Eigenschaft als Sponsor lassen sich einige Einheimische meist gut bezahlen. Die Regierung hat erkannt, dass dies der katarischen Wirtschaft auf lange Sicht mehr schaden als nützen wird und ist daher bestrebt, ein neues System einzuführen. Bereits seit der Kabinettsresolution Nr. 6/2006 besteht die Möglichkeit für ausländische Arbeitnehmer, ohne einen solchen Sponsor eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Im ersten Quartal 2011 wurde nun auch erstmals eine solche dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Voraussetzung ist, dass der Ausländer Grundeigentum in Katar besitzt. Dieses ist zwar bislang nur eingeschränkt möglich (etwa in bestimmten Regionen und in der Regel auch nur in Form eines langfristigen Nutzungsrechts), es besteht dann aber die Möglichkeit, den Sponsor gewissermaßen durch das Grundeigentum zu "ersetzen . Solange das Grundeigentum nicht veräußert wird, kann der Ausländer daher ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht in Katar beantragen. Damit kann nun erstmals in der Golfregion Grundeigentum ein Aufenthaltsrecht begründen. Mit weiteren Änderungen im Bereich des Aufenthaltsrechts, aber auch des Arbeitsrechts, ist in den kommenden Monaten zu rechnen. Weitere Informationen: Niko Sievert, Tel.: 0228/24993-367, Email: niko.sievert@gtai.de , Internet: www.gtai.de/recht

Emirate

Vereinigte Arabische Emirate Weitreichende Änderungen für Dubai Free Zone Companies (gtai) Mit Gesetz Nr. 13/2011 ist kürzlich in Dubai eine Regelung in Kraft getreten, welche es in den Freihandelszonen ansässigen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, auch in Dubai selbst tätig zu werden. Jedoch wird das Gesetz erst dann wirklich seine Kraft entfalten können, wenn seine Ausführungsbestimmungen erlassen wurden. Selbige sollen die Voraussetzungen näher bestimmen und dürften vor allem eine Beschränkung auf bestimmte Branchen beinhalten und Kontrollmechanismen festlegen. Grundsätzlich galt bislang für die Vereinigten Arabischen Emirate, dass für ein Unternehmen, welches in Dubai tätig werden will, eine emiratische Mehrheitsbeteiligung (51) erforderlich ist. Als Alternative blieb nur die Gründung einer unselbständigen Zweigstelle. Zwar galt die Voraussetzung einer einheimischen Mindestbeteiligung nicht für Unternehmen, die sich in einer der Freihandelszonen etabliert hatten, die Freihandelszonen galten jedoch nicht als Inland, so dass für diese Gesellschaften die gleichen Beschränkungen wie für sonstige ausländische Gesellschaften galten. Die neuen Regelungen könnten nun indirekt die Gründung von mehrheitlich ausländisch kontrollierten Unternehmen auf dem dubaiischen Markt möglich machen. Problematische Nebenabreden, wie sie zum Teil bislang üblich waren, wonach die Kontrolle oder die Gewinnaufteilung abweichend von den Gesellschaftsanteilen zugunsten der ausländischen Investoren geregelt wurden, wären dann wohl nicht mehr nötig. Das Dubai Department of Economic Development ist derzeit dabei die Einzelheiten mit den Freihandelszonen zu verhandeln. Bislang sind aber noch keine Details bekannt, insbesondere nicht, auf welche Branchen sich die neuen Regelungen erstrecken könnten. Weitere Informationen: Niko Sievert, Tel.: 0228/24993-367, Email: niko.sievert@gtai.de , Internet: www.gtai.de/recht

BANGKOK: ASEAN SUSTAINABLE ENERGY WEEK 2016

Berlin/Bangkok: Die vom 1.-4. Juni 2016 in Bangkok auf dem BITEC -Messegelände stattfindende ASEAN SUSTAINABLE ENERGY WEEK 2016 vereint die Mitgliedsländer der Asean Economic Cooperation und mit ihnen die bisher getrennt veranstalteten internationalen Messen "RENEWABLE ENERGY", "ENTECH POLLUTEC ASIA", und "ENERGY EFFICIENCY EXPO" zu dem Branchenevent auf den Gebieten "Erneuerbare Energie", "Luftreinhaltung und Filtersysteme sowie Energieeffizienz.

BANGKOK: ASEAN SUSTAINABLE ENERGY WEEK 2016

Für Südostasien und den Wirtschaftsraum von weit über 500 Mio. Konsumenten bedeutet dies auch und vor allem die Berücksichtigung moderner Speichertechnologien und Kühlsysteme. Die ASEAN SUSTAINABLE ENERGY WEEK empfiehlt sich als das Top-Event in der Region in Bezug auf erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz, Energieeffizienz und Fachmesse. Mehr als 1.000 Aussteller aus mehr als 30 Ländern werden im Juni in Bangkok mit ihren Lösungen und Angeboten vertreten sein. Deutschland, Singapur, Japan, China, Taiwan, Korea und viele andere Länder werden mit Länderpavillons vertreten sein. Internationale Konferenzen, Fachseminare und Präsentationen führender Wissenschaftler, Unternehmer und politischer Entscheidungsträger geben Gelegenheit zum Austausch und zum Fachgespräch. Die Veranstalter werden über 25.000 Fachbesucher aus der ASEAN Region und Delegationen der teilnehmenden Länder begrüßen dürfen. Im Verhältnis zu den Vorjahren wird eine Teilnehmerzunahme über 30% erwartet. Das Thailand Forum Germany organisiert eine Business Mission to Bangkok 2016 für interessierte Unternehmen und Interessierte. Die selbstgesetzten Ziel in Bezug auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz als Antwort auf die gewaltigen Verbrauchssteigerungen sind ambitioniert: Thailand fördert erneuerbare Energien im Rahmen der nationalen Agenda im Rahmen des Master Plan " Alternative Energy Development Plan (2012-2021)." Das Ziel dieses Planes ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamtbedarf des Landes bis zum Jahr 2021 auf 25%. Bis 2025 will die Regierung von Laos den Anteil des nationalen Energiebedarfs zu 30% aus der Biomasse, Biotreibestoffe/öle und Windenergie generieren. Die Philippinen wollen durch ihren nationalen " Philippines Energy Plan 2012-2030 " Importe vollständig durch nationale Alternativen ersetzen. Malaysias Regierung hat das " Renewable Energy Power Program (SREP)" aufgelegt vermittels dessen der Gebrauch erneuerbarer Energien eine umweltschonende Entwicklung erlauben soll Vietnams Regierung will den Anteil erneuerbarer Energien von ca. 5% im Jahr 2020 auf 11% im Jahr 2050 steigern. Der Anteil regenerativer Energie, Windenergie und Biomasse soll bis 2030 auf 6% gesteigert werden. Indonesien will den Anteil erneuerbarer Energien bis 2019 auf 19% steigern. MARKTPOTENZIAL IN THAILAND Thailand selbst bietet internationalen Anbietern vielfältige Möglichkeiten zur Markt- und Kundenerschließung. Der nationale Optimierungs- und Investitionsbedarf zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Effizienzsteigerung ist erheblich. Fabriken, Geschäftshäuser, Flughäfen, Shopping Malls, Krankenhäuser, Kraftwerke, private Haushalte sind nur einige Beispiele des auf 20 Jahre ausgerichteten "Energy Efficiency Development Plan (EEDP)", der eine Reduzierung des Gesamtbedarfs um 30% bis 2036 vorsieht. Info-Broschüre online http://www.renewableenergy-asia.com/Portals/0/2016/ASE2016.pdf Ausstellerteilnahme Aussteller und Unternehmen mit dem Interesse an einer aktiven Ausstellerbeteiligung wenden sich an die auf der Webseite der Week angegebenen Adresse. Die königlich thailändische Botschaft sowie die Vertretungen Thailands in Deutschland geben gerne weitere Informationen über eine mögliche Beteiligung. http://www.renewableenergy-asia.com/ Unternehmer- und Delegationsreise - Business Mission to Thailand and China 2016 Die königlich thailändische Botschaft und die thailändischen Vertretungen in Deutschland unterstützen die Teilnahme interessierter Unternehmen oder Einzelpersönlichkeiten an der Woche. Das Thailand Forum Germany des German Global Trade Forum Berlin veranstaltet eine politisch begleitete Unternehmerreise nach Thailand, um nicht allein die Gelegenheit zur Teilnahme an der Woche zu nutzen, sondern auch mit Ansprechpartnern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in Kontakt zu treten. Besonderes Augenmerk dient dabei praktischen Ergebnissen. Sie haben Interesse an einer Teilnahme und möchten weitere Informationen ? Eine Mail genügt. THAILAND FORUM GERMANY www.thailandproject.de German Global Trade Forum Berlin
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Department P & R Burggrafenstr.3
10787 Berlin
Tel. 030-212486-0
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email: chairman@thailandproject.de Berlin@germanglobaltrade.de Königlich thailändische Vertretungen in Deutschland Royal Thai Embassy
Lepsiusstrasse 64/66
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Tel 03079481419
Fax 03079481511 Ministry of Commerce
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