Joint-Venture-Beratung

Joint-Venture-Beratung

Unter Joint-Venture wird international jedes unternehmerische Vorhaben mit einer möglichst gleichverteilter Risikolast verstanden. Eine bestimmte Rechtsform der Zusammenarbeit ist damit noch nicht festgelegt. Dessen ungeachtet kann unter "gemeinsamen Risiko" oder "Gemeinschaftsunternehmen" eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten verstanden werden.

Bezogen auf China oder Vietnam wird zwischen der Zusammenarbeit in einem eigenen rechtsfähigen Unternehmen (equity) und einem Kooperations-Vertrags-Joint-Venture (contractual) unterschieden, welches lediglich Kooperationscharakter hat und nicht zur Errichtung einer neuen Kapitalgesellschaft führt, aber führen kann. Das Kooperations-Joint-Venture, eher der OHG mit anerkannter Haftungsbeschränkung auf das Sondervermögen vergleichbar, legt die Grundlagen der Kooperation in einem gemeinsamen Vertragswerk fest, welches die wechselseitigen Rechte, Pflichten und Leistungen umfasst ohne eine Kapitalgesellschaft zu begründen. Neben einer eigenen Tochterfirma (Wholy owned foreign enterprise, hier: Kapitalgesellschaft etc.pp) eignet sich ein kooperatives Joint-Venture für deutsche Unternehmen grundsätzlich am ehesten, die eigenen Ziele zu erreichen.

Eine eigene Präsenz, etwa durch eine Tochtergesellschaft oder die Möglichkeit, sich einen eigenen Partner zu suchen, sichert den Fortbestand des eigenen Engagements in China vor allem dann, wenn der vermeintlich starke chinesische Partner über Nacht seine Kraft oder aber "Möglichkeiten" verliert.

Die nachfolgenden Hinweise sind nicht abschließend, sondern sollen allein der Vorbereitung eines Projekts dienen. Die Einbeziehung kompetenter Berater im In- und Ausland kann aufgrund dieser Hinweise nicht erspart werden.

Es ist in Bezug auf China stets von Anfang an sicherzustellen, dass ein eigenes Unternehmenskonzept aufgrund einer selbst erarbeiteten Unternehmensstrategie die Grundlage für jede Kontaktaufnahme mit dem Partner in China bildet.

Von chinesischen "Partnern" vorbereitete Unterlagen und Dokumente sind grundsätzlich - von wenigen Ausnahmen abgesehen, da hohes Risiko - kritisch zu prüfen und einer eigenen Überprüfung zu unterziehen.

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