Struktur der Staatswirtschaft

Staatliche Unternehmen

Bis zum Beginn bestand die vietnamesische Wirtschaft aus staatlichen Unternehmen und Kooperativen. Noch im Jahre 1990 waren rund 12.000 staatliche Unternehmen registriert. Unternehmen in diesem Sinne waren (und sind es noch immer) dabei auch Betriebe, die nach westlichen Systemen Eigenbetriebscharakter haben und als solches regionalen oder örtlichen Organen, i.d.R. den People`s Committees, zugeordnet sind. In der Zeit seit 1990 hat Vietnam bis 1992 2-3.000 Staatsunternehmen aufgelöst, um den ineffizienten staatlichen Wirtschaftssektor Schritt für Schritt abzubauen. Von den verbleibenden 9.000 bis 9.500 Staatsunternehmen leiden 46% der Unternehmen auf Provinzebene und 20% der Unternehmen auf nationaler Ebene unter schweren finanziellen Problemen.

Eine ständige Abnahme des Anteils der staatlichen Unternehmen ist kaum zu übersehen. Der Staat löst zunehmend nichtprofitable Unternehmen auf oder strukturiert die Unternehmen durch "technische Verschmelzung" um.

Nach Erhebungen der Vietnam General Federation of Trade Unions waren Ende 1992 in Vietnam neben den staatlichen oder Gemeinschaftsunternehmen 2.885 privatwirtschaftliche Kapitalgesellschaften, 4.265 Kooperativen und 55.700 Familienunternehmen - letztere mit rund 2.2 Mio. registrierten Mitarbeitern - tätig.

Privatisierung

Nach Vietnams Vize-Premier Phan Van Khai bleibt die staatliche Wirtschaft auch in Zukunft das Rückrad der Wirtschaft:

"Our goal is to form large state-owned groups capable of doing business with their foreign counterparts. Inefficient and insolvent enterprises will be disbanded."
Der Begriff der "Privatisierung" ist derzeit daher noch politisch verpönt, obwohl die wirtschaftspolitische Praxis genau auf das abzielt, was unter Privatisierung im westlichen Sinne zu verstehen ist, nämlich der Rückzug des Staates aus der Wirtschaft durch übertragende Umwandlung der staatlichen Unternehmen in Kapitalgesellschaften. Der Prozeß der Umwandlung wird nach derzeitigen Planungen bis zur Jahrtausendwende abgeschlossen sein. Von einer "Privatisierung" in diesem Sinne ausgenommen werden die Wasser- und Energiewirtschaft, die Post- und Telekommunikationsdienste, Häfen und Verkehrsmittel.

Die Wirtschaft Vietnams gliedert sich heute in:

Rechtliche Struktur der Marktteilnehmer

  • Staat, Ministerien, regionale und lokale People's Committees mit unterstellten Eigenbetrieben

  • staatliche Unternehmen des Außenhandels und des Produktionsbereichs auf allen Ebenen

  • Handelsvertretungen

  • Kooperativen

  • Unternehmen nach dem Unternehmensgesetz

  • Private Unternehmen

  • Gemeinschaftsunternehmen nach dem Foreign Investment Law (FIL)

  • Kooperationen nach dem FIL

  • BOT-Projektunternehmen nach dem FIL

  • 100%-tigen ausländische Unternehmen nach dem FIL,

  • Repräsentanzbüros

  • natürlichen Personen vietnamesischer und ausländischer Staatsbürgerschaft

Aussenhandelsregime

Die volkseigene Wirtschaft zeichnete sich auf der Ebene der staatlichen Unternehmen durch eine nach militärischen und Plangesichtspunkten organisierte, hierarchische Kommandostruktur aus.

Der demokratische Zentralismus, an sich politisches Element der Parteiherrschaft, bestimmte auch die Wirtschaft, und zwar nicht nur über die jeder "Wirtschaftseinheit" zugeordneten Parteikomitees. Danach waren alle Bereiche der Staatswirtschaft dem von der Partei und Regierung festgelegten Plan unterworfen, der für eine Rechnungsperiode von 5 Jahren Rahmenbedingungen der wirtschaftlichen Entwicklung vorgab.Besonderes Kennzeichen der staatlichen Wirtschaft ist noch heute das staatliche Devisen- und Außenhandelsmonopol , das seit dem Beginn der Reformpolitik aber einer steten Anpassung unterliegt.

Die klassische sozialistische Wirtschaft Vietnams kannte - nach der Umstrukturierung des Südens nach 1975 - nur noch zwei grundlegende Organisations- und drei Eigentumsformen. Die Unternehmen und Betriebe gliederten sich in staatliche Unternehmen einerseits und Kooperativen andererseits.

Die anerkannten Eigentumsformen waren das sozialistische und das kooperative Eigentum. Zwar anerkannte der Staat auch das private Eigentum seiner Bürger. Diese Anerkennung bezog sich aber allein auf den privaten Bereich, nicht auf das Eigentum an Produktionsmitteln.

Anders als im übrigen Bereich des RGW, dem Vietnam auch mit dem südlichen Teil nach 1975 vollständig angehörte, handelte es sich bei den staatlichen Unternehmen vor der Reform nicht um juristische Personen mit eigenem Status und Bilanzhaushalt. Staatliche Unternehmen waren vielmehr grundsätzlich unselbständig und in den Staatshaushalt in der Weise eingegliedert, daß über Direktiven der Zufluß und Abfluß von Werten und Leistungen reglementiert wurde. Die staatlichen Unternehmen waren in der Regel Wirtschaftseinheiten, die ohne juristische Personen zu sein, ihre Entscheidungen nur im Rahmen der staatlichen Planvorgaben treffen konnten. Dies bedeutete, daß die Produktion nur nach Vorgabe, nicht jedoch nach Marktbedürfnissen organisiert wurde.

Die Unternehmen hatten keine operative Entscheidungsfreiheit und waren zur Gewinnabführung verpflichtet. Eine Eigenkapitalbildung war nach sozialistischem Selbstverständnis nicht vorgesehen, ja auch nicht nötig, da der Staat Gesellschafter war und letztlich die Verantwortung für die Austauschbeziehungen hatte. Investitionen, Projekte, Produktionsntscheidungen folgten sogenannten Bilanzentscheidungen des für jedes Unternehmen zuständigen "Bilanzorgans", das die für die Produktion oder die Investition erforderlichen Betriebsmittel durch sogenannte "Bilanzentscheidung", traf. Hierbei handelt es sich um eine Mittelvergabe bzw. Projektdurchführung nach Plan. Jenseits dieser Entscheidungen gab es keine freien Mittel und folglich keine wirtschaftliche Entwicklung und Eigendynamik. Für den Betrieb notwendige Investitionen, sogenannte "Grundmittelanschaffungen" erfolgten über Bankkredite. Gleiches galt für den Bereich der sogenannten "Umlaufmittel", z.B. die Finanzierung von Personalaufwendungen, die Beschaffung von Materialien oder Roh-, Hilfs- oder Schmierstoffen. Über die erzwungene Gewinnabführung und Kreditfinanzierung war gewährleistet, daß die Betriebe keine Eigenmittel hatten bzw. der Staat die gesamte wirtschaftliche Entwicklung unter Kontrolle hatte.

Für Außenhandelsbetriebe galten unter der Regie des Außenhandelsministeriums stets besondere Bedingungen.

Eine Legaldefinition des staatlichen Unternehmens, aus der sich auch die Verbindlichkeit des Staates für seine Unternehmen ableiten ließe, existiert in Vietnam bis heute nicht. Die Unternehmen sind zwar registriert, führen Konten und gehen laufende Verbindlichkeiten oder sogar gesellschaftsrechtliche Beziehungen ein. Ihr Status ist jedoch ebenso ungeklärt wie ihr Vermögen. Darüber hinaus beurteilt sich der tatsächliche Status nach strukturellen Kriterien. Neben zentralstaatlichen Unternehmen, die einem Fachministerium, z.B. dem Ministry of Construction, untergeordnet waren und zum größten Teil noch sind, existieren Unternehmen der Provinzen und Städte. Je nach Zugehörigkeit des Unternehmens beurteilt sich die Verfügungsgewalt über das Unternehmensvermögen. Die Leistungsfähigkeit des Managements läßt sich schwer beurteilen. Noch immer ist die These anzutreffen, nach der vietnamesische Manager von staatlichen Unternehmen nur über eine Qualifikation verfügen: Mitgliedschaft in der kommunistischen Partei. Diese Einschätzung gilt nicht ungeteilt.Soweit es um die persönliche Vermögensvorsorge oder Perspektive geht, scheinen die derzeitigen Manager staatlicher Unternehmer durchaus anpassungsfähig zu sein, denn staatliche Unternehmen sind heute nicht selten an anderen Unternehmungen, z.B. privaten Kapitalgesellschaften oder privaten Unternehmen beteiligt. Anlage- und Umlaufvermögen staatlicher Unternehmen werden nicht selten ohne jegliche Genehmigung und Rechtsgrundlage auf solche Unternehmungen zur Nutzung übertragen, ohne daß damit in den Unternehmen wirksam verfügbares Anlagevermögen gebildet wird. Die aus dieser wirtschaftlichen Tätigkeit erlösten Gewinne werden nicht an den Staat abgeführt, sondern weiter investiert oder "geparkt", in jedem Fall aber privatisiert.
Wer Nutznießer dieser Dispositionen ist, kann durch den Staat selten festgestellt werden.
Die Fähigkeiten von Frauen in Führungspositionen werden von Kennern der Lage unabhängig von einer Parteizugehörigkeit in aller Regel positiv beurteilt. Frauen gelten in Vietnam als zuverlässig und vertrauenswürdig.

Bei genauerer Betrachtung ist eine nähere Differenzierung der staatlichen Unternehmen geboten. So muß zwischen den Unternehmen, die aus dem ehemaligen Außenhandelsbereich kommen und solchen unterschieden werden, die klassischerweise im produktiven Bereich tätig waren, schlicht der "Produktionsbereich".

Produktionsunternehmen

Registrierte Produktionsunternehmen, d.h. Produzenten von Industrieprodukten, Werk- und Bauunternehmer etc., können Partner eines Handels-, Werk- oder Dienstleistungsvertrages oder aber eines Vertrags nach dem FIL sein. Zu beachten ist lediglich, daß im Rahmen der Lizenzierung die Fragen des Handels, der Export und Importgenehmigungen, der Steuerpräferenzen in jeder Hinsicht, der Nutzungsrechte und des Bestands der Nutzungsrechte, der Einfuhrgenehmigung, der Ausfuhrgenehmigung etc. beantragt und letztlich auch lizenziert werden. Anderenfalls besteht die Gefahr, daß der mit der Investitionsgesetzgebung bezweckte Erfolg, nämlich eine Bevorzugung der Auslandinvestitionen, tatsächlich nicht erreicht wird, weil der vietnamesische Partner über all die erforderlichen Lizenzen selbst nicht verfügt. Das Nachholen bzw. Verändern bestehender Genehmigung ist zwar grundsätzlich möglich. Jedoch muß das Gründungs- und Genehmigungsverfahren noch einmal von vorn beginnen. Darüber hinaus treten die Wirkungen der Neugenehmigung erst in der Zukunft ein, so daß laufende Projekte unwirksam sind.

Risikofaktor Staatsunternehmen

Zum Kernproblem im Umgang mit staatlichen Unternehmen gehört der unsichere rechtliche Status der Unternehmen und ihre Kapitalausstattung, die auch über die Haftung im Streitfall entscheidet. Das Entschuldungsprogramm der Regierung von 1991, das in drei Schritten durchgeführt werdens soll, hat die Aufgabe, die staatlichen Unternehmen auf eine feste rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlage zu stellen. Auf der ersten Stufe werden die Schulden eines Unternehmens festgestellt und von dem staatlichen Büro für die Schuldenregulierung bestätigt werden. Der zweite Schritt besteht in der Auflistung sämtlicher Schulden in sogenannten "debt cards" und der dritte schließlich im Erlaß der Schulden oder der Niederschlagung. Ein Ende der Klärung der Schuldenlage ist derzeit nicht in Sicht.

Vom Sondervermögen zur Kapitalgesellschaft

Durch das Dekret 388/HDBT vom 20. November 1991 ordnet die vietnamesische Regierung die Reorganisation der staatlichen Unternehmen an. Unter bestimmten Umständen können die Unternehmen der staatlichen Wirtschaft die selbständige Kontrolle und Verfügungsberechtigung über ihr genutztes Vermögen erhalten, selbständig arbeiteten und juristisch selbständig werden. Das aus insgesamt 14 Artikel bestehende Dekret ist das Grundsatzdokument für die Umgestaltung der staatlichen vietnamesischen Wirtschaft schlechthin.Die Legaldefinition des Artikel 1 des Dekrets 388/HDBT aus 1991 lautet:"Ein staatliches Unternehmen ist eine geschäftliche Einrichtung, gegründet, iniziert und verwaltet durch den Staat, der als Eigentümer handelt. Eine vom Staat geführte Unternehmung ist eine eigene juristische Person".
Artikel 1 steht in Zusammenhang mit Artikel 7, dessen Absatz 2 bestimmt, daß Voraussetzung für den Status "juristische Person" die Registrierung und der Erhalt der staatlichen Gewerbegenehmigung sind.

Gründung staatlicher Unternehmen

Die Artikel 4, 5 und 6 des Dekrets 388/HDBT bestimmen das Gründungsprozedere staatlicher Unternehmen als selbständig tätige Einheiten. Je nach Status, wobei der Status lokal, regional und zentral bestimmt wird, ist eine Genehmigung für die Gründung und Registrierung erforderlich, die entweder durch den Vorsitzenden der staatlichen Plankommission, den Premierminister oder aber den zuständigen Fachminister erteilt wird bzw. wurde.

Die weiteren Vorschriften des Dekrets beinhalten

  • die öffentliche Registrierung (Art. 7) und

  • die Anerkennung durch die Steuerbehörden,

  • die Registierung beim örtlich zuständigen Wirtschaftsschiedsgericht (Art. 7)

  • die Veröffentlichung der Gründung (Art. 8-9) sowie

  • die Bewilligung und Einrichtung von Niederlassung und Vertretern,

  • den Wechsel des Geschäftsgegenstandes und des Inhalts der Unternehmensdokumente.

Die für die Gründung zuständige staatliche Institution hat sodann auch das Recht der Auflösung eines staatlichen Unternehmens, was Artikel 13 ausdrücklich bestimmt.

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