Kosten und Fees

Fees & Expenses

Fees & Expenses

Company Formation in Thailand

Die Kosten einer Unternehmensgründung in Thailand gliedern sich die gesetzlichen und behördlichen Gebühren für die Antragsbearbeitung und Registrierung sowie Veröffentlichung.

Darüber hinaus fallen je nach Eigenart der Gründung "einfache" oder "qualifizierte Anwalts- oder Beraterkosten an. Regelmäßig bestimmt der anfallende Aufwand den Preis und die Höhe.

"Einfache Fees"

Die "einfachen" Gebühren für die Gründung einer einfachen Limited belaufen sich auf die Kosten für die Ausfertigung der Verträge (Memorandum, Articles of Asociation) in aller Regel zwei Sprachen sowie der weiteren Dokumente, die für die Eintragung erforderlich sind.

Daneben fallen gegebenenfalls Kosten an für
- die Stellung eines Secretary
- Stellung eines Directors
- Buchhaltung, Einrichtung
- Anmeldungen
- Geschäftsleitungsverträge
- Mitarbeiterverträge
- Bankkontenverträge etc.

Weiterhin begleitet der Anwalt beim Abschluss von Miet- oder Pachtverträgen.

Je nach Intensität und Qualität sowie Sprach- und Kulturkompetenz betragen die Kosten für die Gründung einer einfachen Ltd. ab 3.000.- $ US.

"Qualifizierte Anwalts-Fees"

Der Aufwand bei der Planung größerer Investitionen berechnet sich gewöhnlich nach Stundensätzen, die bei guten Kanzleien über dem deutschen Satz liegen. Einzelabreden sind üblich.

Zu berücksichtigen sind in aller Regel die Aufwendungen für

- Kontaktanbahnung, Vorplanung
- Gespräche mit dem BOI
- Reisekosten
- Feasibility Study und/oder deren Prüfung
- Entwurf von Dokumenten und Verträgen
- Abstimmung und Verhandlung der steuer- und einfuhrzollrechtlichen Bedingungen*
- Absicherung von Zusagen und deren Überprüfung
- Bau- und Investitionsbegleitung

etc.

*) Nicht immer hat sich das Ministerium C an die Zusage von A oder dessen Unterabteilung gehalten, was nicht selten erst Jahr später richtig problematisch wurde. Soll vorkommen und kann auch nie vollständig verhindert werden. Vorbeugung soll dennoch hilfreich sein !!!

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