Die Bedeutung der Ehe
Die Bedeutung der Ehe
Wandel, früher Abhängigkeit
"Hinsichtlich der Eingehung der Ehe antworteten 24% aller Frauen, daß eine Frau nicht heiraten müsse, wenn sie auf eigenen Füßen stehen könne (dieser Meinung waren im Jahre 1979 schon 22,8%, während es im Jahre 1972 erst 13% waren".
Die Eheschließung
Die Eheschließung in Japan ist im Gegensatz zum westlichen Kulturkreis ein "privates" Ereignis. Ein bestimmtes Zeremoniell ist weder vor einer weltlichen noch einer religiösen Instanz erforderlich. Üblich ist auch in Japan, daß dem "Gang zum Standesamt" eine den Gebräuchen entsprechende religiöse Zeremonie stattfindet. Die Eheschließung nach japanischem Ritus findet jedoch im Westen keine Entsprechung.
Formen der Eheschließung
Die Privatehe
Die Eheschließung wird durch die Anmeldung zur Registrierung beim örtliche zuständigen Zivilstandesamt im Familienstandsbuch vollzogen . Die Anmeldung gemäß Art. 739 JBGB muß von beiden Verlobten und zwei Zeugen mündlich oder durch Vorlegung einer eigenhändig unterschriebenen Urkunde vollzogen werden . Die Anmeldung erfolgt zunehmend zeitnah. Auf dem Land jedoch kommt es immer wieder vor, daß die Anmeldung erst Monate, ja im Einzelfall sogar Jahre nach der Eheschließung erfolgt. Die Geburt des ersten Kindes ist dann der eigentliche Grund für die Registrierung . Erfolgt zwar eine "Eheschließung", unterbleibt jedoch die Anmeldung, so wird von einer sogenannten "Geheimehe" gesprochen. Eine nicht angemeldete Ehe ist keine wirksame Ehe .