Zulassungen und Gerichte

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Wo wir zugelassen sind

Die Rechtsanwälte von Trempel & Associates sind mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen an allen Gerichten Deutschlands berechtigt, Sie unmittelbar zu vertreten.

Die früher geltende örtliche Beschränkung der Tätigkeit wurde vom Gesetzgeber weitgehend aufgegeben. Lediglich jüngere Anwälte mit einer Berufspraxis unter 5 Jahren dürfen vor den Oberlandesgerichten ohne besondere Zulassung nicht auftreten.

An einem Landgericht in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte dürfen ihre Mandanten vor den folgenden Gerichten unbeschränkt vertreten:

  • Amtsgerichte,

  • Familiengerichte

  • Landgerichte

  • Strafgerichte

  • Finanzgerichte

  • Sozialgerichte

  • Arbeitsgerichte

  • Verwaltungsgerichte

  • Verfassungsgerichte (Länder)

  • Bundesverfassungsgericht

Admission in Europe and Germany

Admission in Europe and Germany

Für die Oberlandesgerichte in den Bundesländern und den Bundesgerichtshof in Zivilsachen ist eine besondere Zulassung erforderlich, die in aller Regel mit einer mehr als 5 jährigen praktischen Tätigkeit verbunden ist.

Das Berliner Kammergericht ist ein Oberlandesgericht und heute in den Räumen des früheren Alliierten Kontrollratsgebäudes an der Potsdamer Straße im Bezirk Schöneberg angesiedelt. Vor dem Krieg diente das Gebäude dem berüchtigten Volksgerichtshof. Heute finden hier die Berufungsverhandlungen über alle Landgerichtsurteile (Eingangsinstanz) statt.

Das Kammergericht beherbergt zugleich die Generalstaatsanwaltschaft.

Die Zulassung zum Kammergericht Berlin oder einem anderen Oberlandesgericht (OLG) erhält jeder Rechtsanwalt, der eine zumindest fünfjährige Berufspraxis nachweisen kann.

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