Kosten
Gebühren & Kosten
Die Kosten für die unsere Beauftragung hängen vom Gegenstand, dem Umfang, der Komplexität der Aufgabe und der Anzahl der Bearbeiter ab.
Eine telefonische Auskunft erfolgt grundsätzlich bei einem Neumandat kostenlos. Die sogenannte Erstberatung in der Kanzlei findet auf der Grundlage der Mindestvergütung von 150,00 € netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer statt. Von diesem Satz nehmen wir gegebenenfalls Abstand. Eine Anrechnung dieser Gebühr auf weitere Gebühren findet entgegen der gesetzlichen Regelung nicht statt. Sie verzichten insoweit auf den Anspruch der Anrechnung aus Gründen der vereinfachten Abwicklung des Mandats. Bei Beträgen unter 200 € ist der Aufwand der Rechnungslegung und Kontrolle regelmäßig unverhältnismäßig.
Im Bereich der Buchhaltung, Bilanz und Fertigung der Steuererklärungen orientieren wir uns an den geltenden Gebührenordnungen und Gesetzen für Steuerberater und Rechtsanwälte, soweit wir keine besondere Vergütungsvereinbarung mit Ihnen abschließen. Bei einfachen Sachverhalten rechnen wir in der Regel auf der Basis des Ihnen bei Mandatsübertragung mitgeteilten Preises ab.
Berechnungsgrundlage für die Abrechnung nach den Gebührengesetzen und Verordnungen ist der "Geschäftswert". Dieser wird, wenn eine Bezifferung nicht ohne weiteres möglich ist, nach Schätzwerten ermittelt. Regelmäßig geht es dabei um das "wirtschaftliche Interesse".
In Steuersachen beurteilt sich das "wirtschaftliche Interesse" in aller Regel z.B. an der steuerlichen Mehrbelastung. Im Übrigen am Volumen des zugrundeliegenden zu versteuernden Einkommens oder der Bilanz. In Insolvenzangelegenheiten treffen wir ebenfalls in aller Regel eine Pauschalvergütung.
Im Grunde gelten die Steuerberatergebühren-Verordnung bzw. seit dem 01.07.2004 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für inlandsbezogene anwaltliche oder steuerberatende Dienstleistungen. Sie sind ein "objektivierter" Maßstab, der der Orientierung dient. Trempel & Associates empfehlen die Anwendung dieser Ansätze in den Regelfällen bzw. in einfachen Fallgestaltungen.
Gebühren & Kosten
Im Übrigen empfiehlt sich die Vereinbarung einer Honorarvereinbarung. Das betrifft sowohl das Strafrecht, als auch die zivilrechtlich, wirtschaftliche oder betriebswirtschaftliche Beratung. Bei Auslandssachverhalten werden in aller Regel ebenfalls Honorarvereinbarungen abgeschlossen.
Die Höhe der Tages- oder Stundensätze variieren nach Bedeutung des Falles und Umfang der erforderlichen Leistung.
Für die sogenannte "Erstberatung", zu der auch Anfragen über das Internet oder die telefonische Kontaktaufnahme bzw. Anfrage gehören, fallen, wenn diese Beratung nicht kostenlos erfolgt, die gesetzlichen Regelungen.
Bitte erkundigen Sie sich über die in Deutschland jährlich veröffentlichten Tages- und Stundensatzparameter.
Sie werden feststellen, daß wir im Gegensatz zu den reinen Anwaltsfabriken mehr als wettbewerbsfähig sind.
Wir berechnen an sich keine Vorschüsse. Bei einem umfangreichen Mandat, das sich z.B. wie in Steuersachen regelmäßig über lange Zeiträume erstreckt, berechnen wir in aller Regel monatliche Abschlagsgebühren auf der Grundlage einer besonderen Vergütungsvereinbarung, die dem Arbeitsaufwand gerecht wird. Grundsätzlich weicht eine solche Regelung von den Bestimmungen der an sich beanspruchten Vergütungsgesetze ab, wie z.B. dem RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für anwaltliche Dienstleistungen oder der Steuerberatergebühren-Verordnung, die wir bei Leistungen im Bereich Buchhaltung und/oder Bilanz für unsere Abrechnungen nach Maßgabe der sogenannten "Streitwerte" zugrunde legen.
In Ausnahmefällen kann Ihnen Ratenzahlung bis zu 12 Monaten gewährt werden. Sollten Sie Bedarf an einer Ratenzahlung haben, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Verrechnungsstelle. Dort erhalten Sie auch Informationen zu den Konditionen.
Sollten Sie sich in sozialen Schwierigkeiten befinden und damit Beratungshilfe in Betracht kommen, sprechen Sie uns diesbezüglich bitte VOR der Mandatierung an. Nachträglich können wir keine Beratungshilfe gewähren bzw. beantragen. In der Regel und in dringenden oder sehr ungerechten Fällen oder Inanspruchnahmen lehnen wir die Betreuung auf der Grundlage von Beratungskostenhilfe deshalb ab, weil wir Sie sehr viel einfacher telefonisch umsonst beraten. Danach ergibt sich, wie weiter verfahren wird.
Wir weisen weiter darauf hin, dass Rechtschutzversicherungen in Urheberrechts-, Patent-, Marken- und Wettbewerbssachen die Kosten in der Regel nicht übernehmen. Wir weisen schließlich darauf hin, dass dies keine abschließende Darstellung aller denkbaren Konstellation ist, die auf Kosten Einfluss haben können. In dem jeweils konkreten Fall kann es zu Abweichungen in jede Richtung kommen.
Wir stehen zu unserem Wort. Genau dies erwarten wir auch von Ihnen.
Fees & Expenses
Lawyers fees or hour fees for services provided by Trempel & Associates are basicly calculated according to the value of economic interest and the Lawyer or Tax Advisor Fee Regulations stipulated by the German Laws. General service is provided on a hour fee or lump sum agreement. VAT shall apply according to the regulations at the end of the service. At the moment VAT is 19% for national services. VAT on cross border services vary.