Wirtschaftsprüfung
Begleitende Wirtschaftsprüfung
Die begleitende Mitwirkung bei der Wirtschaftsprüfung durch Trempel & Associates umfaßt sowohl die freiwillige als auch die Pflichtprüfung auf der Basis des deutschen Handelsrechts unter Einbeziehung des KonTrag sowie international üblicher Standards wie (IAS/USGAP).
Bis Mitte des Jahres 2000 haben wir die Mitwirkung bei der Wirtschaftsprüfung selbst gewährleistet. Seither bieten wir Wirtschaftsprüferdienstleistungen nur noch durch unsere Beteiligungsunternehmen an.
Auf dem Gebiet der Mitwirkung bei der Wirtschaftsprüfung arbeiten wir darüber hinaus mit führenden Kanzleien im In- und Ausland eng zusammen. Soweit gesetzliche Pflichtprüfungen oder Vorbehaltsprüfungen infrage stehen, führen wir diese seit dem Juni 2000 nicht mehr mit unserer Gesellschaft durch.
Prüfungshandlungen und Erfahrungen haben wir national und international, vorzugsweise im europäischen und asiatischen Raum. Die Prüfung internationaler Konzerne gehört hierbei ebenso zu den praktischen Betätigungsfeldern wie die von Banken und Unternehmen.
Die Zeit nach 1990 konnten wir vorzugsweise in den neuen Bundesländern nutzen, in dem wir den Privatisierungsprozeß sowohl auf der Ebene der Unternehmen als auch der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben begleiteten. Diese Erfahrungen kommen uns heute bei der Sanierung insolvenzgefährdeter Unternehmen ebenso zugute wie bei einem beabsichtigten Unternehmensver- oder ankauf.
- Börsengang bis hin zu Tiefenprüfung wie
- Unternehmenskauf- und
- Unternehmensbewertungen
- Unterschlagungs- und Untreueprüfungen
- Tiefenprüfungen
- Due Diligence Prüfungen
- Unternehmens- und Beteiligungskauf
Im Zusammenhang mit dem Transformationsprozeß in den neuen Bundesländern entwickelten wir die Voraussetzung für die Betreuung von Unternehmungen und Einzelunternehmen im Bereich der Umwandlung, Übernahme und Beteiligung. Vorzugsweise in der Chemie- und Energiewirtschaft konnten wir wesentliche Erfahrungen in der Beratung, Vertragscontrolling und Prüfung sammeln. Die Tätigkeitsbreite umfaßt den Bereich der Unternehmensakquisition, der Beteiligung und Übernahme, wobei steuer- und haftungsrechtliche Fragen im Vordergrund stehen.
Due Diligence
Die Überprüfung von Unternehmen oder Beteiligungen im Zusammenhang mit führen wir unter rechtlichen, steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten für Unternehmen und Gesellschafter durch. Hierbei tragen wir zu größerer Transparenz und Entscheidungssicherheit bei.
Die Sicherung des Gläubigervermögens im Zusammenhang mit
- der Umwandlung
- Verschmelzung
- Übertragung
- Beteiligungserwerb- und Gestaltung
- Sanierung
- Bonitätsfeststellung
- Kauf oder Beteiligung anläßlich einer Insolvenz
Unternehmensentwicklungen ist durch eine langjährige Prozeßtätigkeit untersetzt und nachgewiesen.
Aufgrund unserer Kanzleistruktur, unserer Erfahrung im Bereich der Unterschlagungs- und Sonderprüfungen (u.a. für die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben), den vorhandenen EDV-Nutzungen und der Vernetzung sind flexibel und kurzfristig disponierbar.